Buchhaltung für Baugewerbetreibende
Bauarbeiten werden mit 5,5% Pauschalsteuer (ryczałt) besteuert. Nicht 8,5% — auch wenn der Kunde die Materialien liefert.
Dieser Fehler kann mehrere Tausend złoty pro Jahr kosten, und Buchhaltungsblogs wiederholen ihn noch immer. Hinterlassen Sie Ihre E-Mail und ich sende Ihnen ein Merkblatt: was genau unter den 5,5%-Satz fällt und was die nationale Steuerinformationsbehörde dazu entschieden hat.
Grundlage: Art. 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und polnische Steuerauslegung 0114-KDWP.4011.85.2023.1.ASZ.
Keine Software, keine Tabellen. Sie senden Dokumente als Handyfoto.
Kostenloses Merkblatt
Welcher Pauschalsteuersatz gilt für Ihre Bauarbeiten?
Bauarbeiten, die unter PKWiU 41–43 fallen, werden mit 5,5% besteuert (Art. 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a des polnischen Pauschalsteuergesetzes). Die Ansicht, dass vom Kunden gelieferte Materialien den Satz auf 8,5% treiben, kursiert weiterhin in Foren und Blogs, obwohl die nationale Steuerinformationsbehörde in der Auslegung 0114-KDWP.4011.85.2023.1.ASZ anders entschieden hat. Das Merkblatt stellt beides in verständlichen Worten dar, plus ein kurzer Hinweis auf elektronische Rechnungen (KSeF), die seit April für Sie gelten.

Wer ich bin
Mein Name ist Paweł Woś. Ich führe die Buchhaltung persönlich, ohne Callcenter und ohne „bitte warten Sie auf einen Mitarbeiter". Ich gehe persönlich ans Telefon, und wenn ich nicht kann, rufe ich noch am selben Tag zurück. Im Baugewerbe liegt das Geld an zwei Stellen: bei der Wahl des richtigen Pauschalsteuersatzes und bei der Ausstellung von Rechnungen, die den Anforderungen elektronischer Rechnungen (KSeF) entsprechen. Bevor wir etwas unterschreiben, sage ich Ihnen offen, ob auf Ihrer Seite etwas zu korrigieren ist.
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Was das Abo abdeckt
Pauschalsteuer (ryczałt) oder Einnahmen- und Ausgabenbuch (KPiR)
Ich wähle den richtigen Satz und behalte ihn bei. Bauarbeiten liegen bei 5,5%, nicht bei den 8,5%, die für andere Dienstleistungen gelten. Ich berechne Vorauszahlungen und sage Ihnen, wie viel und bis wann.
Rechnungen und elektronische Rechnung (KSeF)
Ich stelle Ihre Rechnungen aus oder prüfe sie und sende sie an elektronische Rechnungen (KSeF). Seit April 2026 gilt die Pflicht auch für MwSt-befreite Unternehmen.
MwSt (VAT)
Standard-Audit-Datei (JPK)_V7 und Erklärungen rechtzeitig eingereicht. Wenn Sie MwSt-befreit sind, überwache ich die 240.000 zł-Grenze, damit deren Überschreitung Sie nicht überrascht.
Split Payment
Rechnungen ab 15.000 zł brutto für in Anhang 15 aufgeführte Dienstleistungen erfordern Split Payment. Ich prüfe das für Sie.
Sozialversicherung (ZUS)
Sozialversicherungsanmeldungen und Fristüberwachung. Ich erinnere Sie vor der Frist, nicht danach.
Fragen, nicht stundenabgerechnet
Telefon und E-Mail, ohne Aufschlag für „Beratungen".
Preise
Sie zahlen nach der Anzahl der Dokumente
Alles inklusive: Pauschalsteuer (ryczałt) oder Einnahmen- und Ausgabenbuch (KPiR), MwSt (VAT), PIT, Sozialversicherung (ZUS) DRA, Standard-Audit-Datei (JPK), Rechnungsstellung und elektronische Rechnung (KSeF)-Einreichung. Kein Aufschlag für Beratungen.
- bis zu 5 Dok./Monatperfekt zum Start49 zł+ MwSt (VAT) / Monat
- 6–10 Dok./Monat69 zł+ MwSt (VAT) / Monat
- 11–20 Dok./Monatam beliebtesten79 zł+ MwSt (VAT) / Monat
- 21–30 Dok./Monat99 zł+ MwSt (VAT) / Monat
- 31–40 Dok./Monat119 zł+ MwSt (VAT) / Monat
- ab 41 Dok./Monatunbegrenzt139 zł+ MwSt (VAT) / Monat
Fragen, die ich am häufigsten höre
Gilt der 5,5%-Satz definitiv für mich?
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Gilt der 5,5%-Satz definitiv für mich?
+Es hängt davon ab, was Sie tatsächlich tun, nicht davon, wer die Materialien kauft. Bauarbeiten unter PKWiU 41–43 werden mit 5,5% besteuert. Ich prüfe Ihren Fall, bevor wir etwas unterschreiben, und sage Ihnen offen, ob ein anderer Satz für Sie gilt.
Was ist mit elektronischen Rechnungen (KSeF)?
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Was ist mit elektronischen Rechnungen (KSeF)?
+Elektronische Rechnungen (KSeF) gelten seit dem 1. April 2026 für alle MwSt-Steuerzahler, einschließlich MwSt-befreiter Unternehmen. Strafen sind vorerst ausgesetzt, aber die Pflicht selbst ist bereits in Kraft. Ich übernehme die Ausstellung von Rechnungen und das Senden an das System.
Ich bin auf der Baustelle, nicht am Computer.
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Ich bin auf der Baustelle, nicht am Computer.
+Das müssen Sie auch nicht. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Beleg mit Ihrem Handy und senden Sie ihn mir per E-Mail. Ich erledige den Rest.
Ich habe bereits einen Buchhalter.
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Ich habe bereits einen Buchhalter.
+Ich übernehme den Wechsel: Dokumente sammeln, das vorherige Büro kontaktieren und den ersten Monat abschließen. Auf Ihrer Seite bleibt nur die Unterschrift der Vollmacht.
Kann ich mit dem kleinsten Paket beginnen?
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Kann ich mit dem kleinsten Paket beginnen?
+Ja. Wenn Sie nach einem Monat entscheiden, dass es nichts für Sie ist, trennen wir uns kostenlos und alle Ihre Dokumente gehen an Sie zurück.
Formalitäten sollten nicht am Sonntag auf Sie warten.
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre E-Mail mit dem Merkblatt. Ich sage Ihnen offen, ob ich etwas für Sie korrigieren muss, und wenn nicht, werden Sie das auch hören.
