Umsatzsteuer in Polen 2026 für ausländische JDG-Gründer
240.000-PLN-Grenze, VAT-R, VAT-UE und grenzüberschreitende Leistungen für ausländische Selbstständige in Polen.
Mit der Gründung einer polnischen JDG werden Sie nicht automatisch aktiver VAT-Zahler. 2026 können viele Unternehmen die inländische Befreiung bis 240.000 PLN Jahresumsatz nutzen. Bei einem Start im laufenden Jahr wird die Grenze zeitanteilig berechnet.
Die Befreiung gilt nicht für jede Tätigkeit. Sie endet mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Eine freiwillige Registrierung kann sinnvoll sein, wenn Geschäftskunden VAT-Rechnungen erwarten oder hohe vorsteuerbelastete Kosten entstehen.
VAT-R muss vor dem ersten registrierungspflichtigen Umsatz eingereicht werden. Danach folgen korrekte Rechnungen, Aufzeichnungen und JPK_V7 – es geht also um mehr als eine Nummer auf der Rechnung.
EU-Kunden und ausländische Tools
Die inländische Befreiung beseitigt grenzüberschreitende Pflichten nicht. B2B-Leistungen an EU-Kunden können VAT-UE erfordern. Der Kauf von Werbung, SaaS oder anderen Leistungen aus dem Ausland kann einen Reverse-Charge-Vorgang auslösen. VAT-UE allein beendet die polnische Befreiung nicht.
Prüfen Sie vor der ersten Auslandsrechnung Land und Steuerstatus des Kunden, Leistungsort und EU-VAT-Nummer. Einkäufe bei ausländischen Plattformen gehören in eine getrennte Prüfung.
Amtliche Quellen: VAT-Sätze und Grenzen, Leitfaden zur Befreiung, VAT-Grundlagen.
Oxyok richtet VAT, VAT-UE und den Belegfluss ein. JDG-Buchhaltung ansehen oder an [email protected] schreiben.
