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· 11 min· Paweł Woś

Pflegetätigkeit mit Pauschalsteuer (ryczałt) im Einzelunternehmen (JDG) in Polen (2026) — Leitfaden für Pflegekräfte

Wie Pflegekräfte für Senioren in Deutschland ein Einzelunternehmen (JDG) in Polen mit Pauschalsteuer (ryczałt) von 8,5 % führen können. PKWiU 88, Kosten, Sozialversicherungsbeiträge (ZUS), PIT und Reisen — vollständiger Leitfaden.

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Die Betreuung von Senioren in Deutschland ist eine Branche, in der Tausende von Polinnen und Polen Tausende von Złoty bei Steuern sparen können. Der Schlüssel ist PKWiU 88 — ein Code, der es Pflegekräften ermöglicht, nur 8,5 % Pauschalsteuer (ryczałt) zu zahlen statt 15 % (Dienstleistungen) oder 17 % (immaterielle Dienstleistungen).

Aber die meisten Pflegekräfte wissen nicht, wie sie das einrichten. Sie zahlen 15 % oder 17 % statt 8,5 %. Oder sie wissen nicht, dass sie die Pauschalsteuer melden müssen, und zahlen 32 % in der Steuerklasse auf jede Zahlung aus Deutschland.

In diesem Leitfaden erkläre ich, wie man eine Pflegetätigkeit mit Pauschalsteuer (ryczałt) in Polen im Jahr 2026 führt.

Warum ist Pflege 8,5 % und nicht 15 %?

Pflegedienste: Pauschalsteuersatz (ryczałt) 8,5 % (nicht 15 % oder 17 %)

Pflegedienste für Senioren und Menschen mit Behinderung (polnische Klassifizierung PKWiU 88) qualifizieren sich für den Pauschalsteuersatz von 8,5 %. Sehen Sie, wie viel Sie sparen können.

PKWiU-Klassifizierung

PKWiU 88 — Pflegedienste

88.10.19.0

Korrekter Pauschalsteuersatz

8,5 %

NICHT 15 % und NICHT 17 %

Vergleich: falscher vs. korrekter Satz

Beispiel bei einem Jahresumsatz von 103 200 zł (8 600 zł/Monat):

SzenarioSatzJahresumsatzJahressteuer
Falscher Satz15%103 200,00 zł15 480,00 zł
Korrekter Satz8,5%103 200,00 zł8772,00 zł

Jährliche Ersparnis

6708,00 zł

Voraussetzungen für den 8,5 %-Satz

  • 1PKWiU 88.10.19.0 (Pflege für Senioren/Menschen mit Behinderung)
  • 2PKD 87.90.Z oder 88.10.Z im Unternehmensregister (CEIDG) eingetragen
  • 3NIP-RCZ-Formular innerhalb von 7 Tagen nach Registrierung einreichen

Umsatzsteuerbefreiung für Pflegedienste: Pflegedienste für Senioren und Menschen mit Behinderung sind gemäß Art. 43 ust. 1 pkt 18-19 des polnischen UStG umsatzsteuerbefreit. Sie müssen kein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger sein.

Kernregel: Die korrekte PKWiU-Klassifizierung ist der wichtigste Schritt. Die Anwendung des 15 %-Satzes statt 8,5 % bedeutet eine Überzahlung von 6 708 zł pro Jahr. Wenn Sie bereits ein Unternehmen betreiben und 15 % zahlen, können Sie die Steuererklärungen der Vorjahre korrigieren.

Bieten Sie Pflegedienste an und möchten Sie sicherstellen, dass Sie den korrekten Pauschalsteuersatz (ryczałt) zahlen?

Pauschalsteuersatz (ryczałt) von 8,5 % für Pflegedienste (PKWiU 88.10.19.0): Art. 12 ust. 1 pkt 5 lit. a des Gesetzes über die pauschale Einkommensteuer. Umsatzsteuerbefreiung: Art. 43 ust. 1 pkt 18-19 des UStG. Werte für 2026.

Der Steuersatz der Pauschalsteuer hängt vom PKWiU (Polnische Klassifikation der Waren und Dienstleistungen) ab. Für Pflegedienstleistungen lautet der Code PKWiU 88, der für den Steuersatz von 8,5 % qualifiziert.

  • PKWiU 88.10.11.0 — Tagesbetreuungsdienste für Kinder
  • PKWiU 88.10.19.0 — Pflegeleistungen für Senioren und Behinderte
  • PKWiU 88.99.09.0 — sonstige Betreuungsdienste

Unterschied zwischen 8,5 % und 15 %

Beispiel: Eine Pflegekraft verdient 2.000 EUR/Monat (~8.600 zł), 12 Monate = 103.200 zł jährlich.

| Satz | Steuer | Differenz | |---|---|---| | 15 % (falsch) | 15.480 zł | — | | 8,5 % (richtig) | 8.772 zł | 6.708 zł weniger |

Das sind 6.708 zł pro Jahr Differenz — Geld, das in Ihrer Tasche bleibt.

Registrierung des JDG für Pflegekräfte

1. Unternehmensregister (CEIDG)

Sie registrieren das Einzelunternehmen (JDG) im Unternehmensregister (CEIDG). In der Anmeldung:

  • PKD 87.90.Z (Pflegeeinrichtungen) oder PKD 88.10.Z (Betreuung von Senioren)
  • Besteuerungsform: Pauschalsteuer (ryczałt)
  • Adresse: Ihre Adresse in Polen

2. Sozialversicherung (ZUS)

Nach der Registrierung melden Sie sich bei der Sozialversicherung (ZUS):

  • „Ulga na Start" (Start-Erleichterung) für die ersten 6 Monate (nur Krankenversicherung)
  • „Kleiner ZUS" (präferentiell) für die folgenden 24 Monate
  • „Großer ZUS" ab dem 31. Monat

3. Finanzamt

Beim Finanzamt melden Sie:

  • NIP-RCZ (Wahl der Pauschalsteuer) innerhalb von 7 Tagen nach Gründung des JDG
  • VAT-R, falls Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren (meist nicht erforderlich)

Wer kann die Pauschalsteuer von 8,5 % nutzen?

Jeder, der eine Pflegetätigkeit unter PKWiU 88 ausübt. Dazu gehören:

  • Pflegekräfte für Senioren in Deutschland
  • Kinderbetreuer (Kindermädchen)
  • Mitarbeiter der häuslichen Pflege
  • Betreuer von Menschen mit Behinderungen

Bedingung: Die Tätigkeit muss als „Pflegedienstleistung" (PKWiU 88.10 / 88.99) eingestuft sein, nicht als „medizinische Dienstleistung" (PKWiU 86) oder „Rekrutierungsdienstleistung" (PKWiU 78).

Pflege in Deutschland — wie funktioniert das steuerlich?

Eine Pflegekraft arbeitet in Deutschland, führt aber ein Einzelunternehmen (JDG) in Polen. Was sind die Regeln?

1. PIT — Polen

Als polnischer Steuerinländer zahlen Sie PIT in Polen auf alle weltweiten Einkünfte. Einkünfte aus Deutschland werden zum polnischen Einkommen hinzugerechnet.

2. Methode des proportionalen Abzugs

Polen wendet die Methode des proportionalen Abzugs für ausländische Einkünfte an. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der polnischen Steuer abziehen können, proportional zum Anteil des ausländischen Einkommens am Gesamteinkommen.

Wichtig: Polen hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass Sie die Steuer nicht zweimal zahlen.

3. Umsatzsteuer und Pflegedienstleistungen

Pflegedienstleistungen sind in Polen von der Umsatzsteuer befreit (Art. 43 Abs. 1 Nr. 18–19 des Umsatzsteuergesetzes). Das bedeutet:

  • Sie stellen keine Umsatzsteuer-Rechnungen aus
  • Sie ziehen keine abziehbare Umsatzsteuer ab
  • Sie sind kein aktiver Umsatzsteuerzahler (außer Sie möchten es)

4. Umsatzsteuer-Freigrenze

Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Umsatz aus Pflegedienstleistungen unter 200.000 zł pro Jahr liegt. Die meisten Pflegekräfte liegen unter dieser Grenze.

Kosten bei der Pauschalsteuer — Was können Sie abziehen?

Wie ich im Leitfaden zur Pauschalsteuer und den Kosten erklärt habe — bei der Pauschalsteuer ziehen Sie keine Betriebsausgaben ab. Aber Sie ziehen ab:

  • Sozialversicherungsbeiträge (ZUS, sozial) (vom Umsatz)
  • Krankenversicherungsbeitrag (vom Umsatz)
  • Spenden (bis zu 6 % des Umsatzes)
  • Gehälter von Mitarbeitern (falls Sie welche beschäftigen)

Nicht abziehbar:

  • Reisekosten nach Deutschland (Reisebus, Kraftstoff, Flug)
  • Haftpflichtversicherung
  • Schulungen
  • Ausrüstung (Computer, Telefon)
  • Kosten von Agenturen/Vermittlern

Krankenversicherungsbeitrag bei der Pauschalsteuer

Der Krankenversicherungsbeitrag bei der Pauschalsteuer ist fix und hängt vom Jahresumsatz ab:

  • Bis 60.000 zł: 461,66 zł/Monat (5.540 zł/Jahr)
  • 60.000 – 300.000 zł: 699,11 zł/Monat (8.389 zł/Jahr)
  • Über 300.000 zł: 1.258,39 zł/Monat (15.101 zł/Jahr)

Die meisten Pflegekräfte verdienen 80.000–120.000 zł pro Jahr → sie fallen in die zweite Stufe (699,11 zł/Monat).

Agentur / Vermittler — wie abrechnen?

Viele Pflegekräfte arbeiten mit Agenturen (polnischen oder deutschen) oder Pflegeagenturen zusammen. Hier wichtig:

  • Wenn die Agentur eine Rechnung über die Provision ausstellt — das ist das Einkommen der Agentur, und Sie ziehen die Kosten bei der Pauschalsteuer ab? Nicht abziehbar (Pauschalsteuer hat keine Kosten).
  • Wenn die Agentur die Provision direkt vom Gehalt einbehält — das ist Ihr Verlust, aber die Buchhaltung behandelt es als Kosten? Nein, denn bei der Pauschalsteuer ziehen Sie keine Kosten ab.
  • Wenn die Agentur als Unterauftragnehmer handelt — dann ist sie ein eigenständiger Unternehmer.

Fallen und häufigste Fehler

1. Der Glaube, dass Pflege 15 % Pauschalsteuer bedeutet

Nein. Pflege (PKWiU 88) bedeutet 8,5 %, nicht 15 %. Prüfen Sie mit Ihrem Buchhalter, ob Sie den richtigen PKWiU haben.

2. NIP-RCZ nicht fristgerecht registriert

Die Wahl der Pauschalsteuer melden Sie mit NIP-RCZ innerhalb von 7 Tagen nach Gründung des JDG. Wenn Sie sich verspäten — sind Sie automatisch in der Steuerklasse (32 %).

3. Fehlende Umsatzliste

Bei der Pauschalsteuer müssen Sie eine Umsatzliste führen. Jede Zahlung aus Deutschland, jede Rechnung — alles muss eingetragen sein.

4. Doppelbesteuerung

Polen und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn Sie aber das deutsche Einkommen nicht in Polen melden — kann das Finanzamt Strafen festsetzen.

5. Sozialversicherung (ZUS) in der Pflege

Die Start-Erleichterung und der kleine ZUS stehen in der Pflege zu — wenn Sie in den letzten 60 Tagen kein JDG geführt haben. Prüfen Sie, ob Sie berechtigt sind.

FAQ

Muss eine Pflegekraft ein JDG haben?

Wenn sie über eine Pflegeagentur arbeitet (in Polen oder Deutschland angestellt) — nein. Wenn sie „auf eigene Rechnung" direkt mit einer Familie in Deutschland arbeitet — ja, sie muss ein JDG haben.

Kann ich die Reisekosten nach Deutschland abziehen?

Nicht bei der Pauschalsteuer. Reisekosten, Reisebus, Kraftstoff — nicht abziehbar.

Ist Pflege in Deutschland PKWiU 88?

Ja, wenn es sich um Pflegeleistungen für Senioren oder Behinderte handelt. PKWiU 88.10.19.0.

Muss ich umsatzsteuerpflichtig sein?

Nein. Pflegedienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit (Art. 43 Abs. 1 Nr. 18–19). Wenn der Umsatz unter 200.000 zł liegt — sind Sie befreit.

Muss ich mein deutsches Einkommen in Polen melden?

Ja. Als polnischer Steuerinländer zahlen Sie PIT auf weltweite Einkünfte. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Sie zweimal zahlen.

Brauchen Sie Hilfe mit der Buchhaltung für Pflege?

Ich führe die Buchhaltung für Pflegekräfte von Senioren in Deutschland — Pauschalsteuer 8,5 %, Umsatzliste, ZUS- und PIT-Erklärungen, Anmeldungen beim Finanzamt. Ab 49 zł + Umsatzsteuer monatlich.

Schreiben Sie an [email protected] oder besuchen Sie oxyok.com/pl.

Hinweis: Pauschalsteuersatz 8,5 % für PKWiU 88.10 und 88.99 (Pflegedienstleistungen). Doppelbesteuerungsabkommen PL-DE (proportionale Methode). Pflegedienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit (Art. 43 Abs. 1 Nr. 18–19). Treffen Sie Entscheidungen erst nach Rücksprache mit einem Buchhalter.

Fragen zur Buchhaltung?

Ich führe die Buchhaltung für Einzelunternehmen ab 49 zł + MwSt (VAT) pro Monat.

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