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· 7 min· Paweł Woś

Pauschale Krankenversicherungsprämie im Jahr 2026 — in Polen

Schwellenwerte von 60.000 PLN und 300.000 PLN, monatliche Beträge von 498,35 PLN, 830,58 PLN und 1.495,04 PLN, vereinfachte Grundlage, jährliche Abrechnung und 50 % Abzug.

Krankenversicherungsprämieeine PauschalsummeZUSJDG2026

Der pauschale Gesundheitsbeitrag eines Unternehmers richtet sich nach dem Jahreseinkommen nach Berücksichtigung gesetzlicher Abzüge und nicht nach dem Einkommen nach Abzug der Kosten.

Monatliche Beträge im Jahr 2026

  • bis zu 60.000 PLN - 498,35 PLN,
  • über 60.000 PLN bis zu 300.000 PLN - 830,58 PLN,
  • über 300.000 PLN - 1.495,04 PLN.

Die Beträge entsprechen 9 % des Grundbetrags in Höhe von 60 %, 100 % bzw. 180 % der durchschnittlichen Monatsvergütung im Unternehmensbereich im vierten Quartal des Vorjahres, einschließlich Gewinnausschüttungen.

Umsatz bis zum Schwellenwert

Einkommen bis zu den Schwellenwerten sollten nicht immer mit der ungekürzten Summe der Aufzeichnungen gleichgesetzt werden. Das Gesetz erlaubt Ihnen, gezahlte Sozialbeiträge anzurechnen, wenn diese nicht in die Kosten einbezogen oder auf anderer Grundlage vom Einkommen abgezogen wurden.

Bei mehreren Tätigkeiten und unterschiedlichen Besteuerungsformen erfordern die Regeln zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage eine gemeinsame Betrachtung der Titel.

Monatliche Beiträge und jährliche Abrechnung

Der Unternehmer zahlt unterjährig Beiträge und macht dann eine Jahresabrechnung in einem Dokument für den April des Folgejahres.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist auch eine vereinfachte Ermittlung der monatlichen Bemessungsgrundlage anhand des Einkommens des Vorjahres möglich. Die Regel, dass jeder den Schwellenwert einmalig zu Beginn des Jahres ausschließlich nach seiner eigenen Prognose wählt und bis PIT-28 nichts ändert, ist nicht korrekt.

Nach der jährlichen Abrechnung kann es zu einem Zuschlag oder einer Überzahlung kommen. Die Abrechnung der Krankenversicherung erfolgt in ZUS-Dokumenten, nicht in der PIT-28-Erklärung selbst.

Abzug von 50 % der gezahlten Prämie

Ein Pauschalsteuerpflichtiger kann das Einkommen aus pauschal besteuerten Tätigkeiten um 50 % der gezahlten Krankenversicherungsprämien kürzen.Die restlichen 50 % werden nicht vom Einkommen abgezogen. Die alte Regelung des Abzugs von 7,75 % des Steuerbeitrags gilt für Unternehmerabrechnungen für das Jahr 2026 nicht.

Starterleichterung und bevorzugte ZUS

Existenzgründungserleichterungen und vergünstigte Sozialbeiträge befreien Sie nicht von den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Höhe der Krankenversicherungspauschale hängt weiterhin von Einkommensgrenzen ab.

Beitragsurlaub deckt auch nicht die Krankenversicherung ab.

Beispiel ohne gefälschte „Schwellenwertoptimierung“

Wenn das Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Kürzungen 60.000 PLN übersteigt, wird bei der Jahresabrechnung die für den höheren Schwellenwert gemäß dem Gesetz angemessene Grundlage berücksichtigt. Das Rechnungsdatum sollte nicht allein zur freien Umsatzkontrolle verschoben werden – der Zeitpunkt der Umsatzgenerierung ergibt sich aus den Vorschriften, nicht erst aus dem Datum des Belegs.

Maßstabsmäßig und linear

Im Gesundheitstarif beträgt er nach den einschlägigen Regeln 9 % des Einkommens und es gibt einen Mindestbeitrag. Bei einem Pauschalsatz beträgt der Satz 4,9 % des Einkommens, ebenfalls mit dem Mindestbetrag.

Für die Anrechnung des gezahlten Beitrags als Kosten bzw. Abzug vom Einkommen gilt die lineare Krankenabzugsgrenze. Dabei handelt es sich nicht um den jährlichen Höchstbetrag der Prämie selbst.

Rechner für Krankenversicherungsbeitrag (Pauschalsteuer)

Geben Sie Ihren Jahresumsatz ein, um zu sehen, in welcher Stufe Sie sind und wie viel Sie zahlen.

Bis 60.000 zł
498,35 zł
/ monatlich
60.000 – 300.000 zł
830,58 zł
/ monatlich
Über 300.000 zł
1495,05 zł
/ monatlich
Ihre Stufe:60.000 – 300.000 zł
Monatlich:830,58 zł
Jährlich:9966,96 zł

Unsicher, ob die Pauschalsteuer für Sie geeignet ist?

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Dieser Rechner dient nur der Orientierung. Die Beitragsstufen bei der Pauschalsteuer gelten seit Juli 2022. Die Beträge für 2026 basieren auf dem Mindestlohn von 4.806 zł.

Quellen

Brauchen Sie eine Krankenversicherung?

Oxyok bietet die Abrechnung polnischer JDGs auf Pauschalbasis an – ab 49 PLN + VAT pro Monat.

An Paweł schreiben oder siehe Oxyok-Buchhaltung.

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