Auftragsvertrag und ZUS in Polen (2026) — wann ohne, wann mit Beiträgen
Auftragsvertrag bei einer JDG in Polen im Jahr 2026: Studenten und Schüler unter 26 Jahren, Zusammentreffen von Versicherungstiteln, ZUS-Beiträge, Krankenversicherung, PIT-0 und PPK.
Ein Auftragsvertrag ist nicht automatisch „ZUS-frei“. Der Umfang der Beiträge hängt vor allem vom Status des Auftragnehmers und von weiteren Versicherungstiteln ab. Ein niedriger Vertragsbetrag allein führt nicht zu einer Beitragsbefreiung.
Student oder Schüler unter 26 Jahren
Ein Schüler einer weiterführenden Schule oder ein Student, der das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unterliegt aufgrund eines Auftragsvertrags grundsätzlich weder der Sozial- noch der Krankenversicherung.
Die PIT-Befreiung für junge Menschen kann Einnahmen aus einem Auftragsvertrag bis zum gemeinsamen Jahreslimit von 85 528 zł erfassen, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Überschreiten des Limits kann nicht von einer bedingungslosen „PIT von 0“ gesprochen werden.
Der Status muss bestätigt werden. Der Verlust des Studentenstatus oder die Vollendung des 26. Lebensjahres ändert die Regeln ab dem maßgeblichen Tag.
Zusammentreffen von Versicherungstiteln
Ein Auftragnehmer kann gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis, einen weiteren Auftragsvertrag oder eine selbstständige Tätigkeit haben. Dann ist zu bestimmen, aus welchem Titel die Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend sind.
Erzielt ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis beispielsweise mindestens den Mindestlohn, kann ein Auftragsvertrag mit einem anderen Unternehmen von den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein. Der Krankenversicherungsbeitrag aus dem Auftragsvertrag kann dennoch fällig sein.
Das Zusammentreffen lässt sich nicht allein anhand des Betrags eines einzelnen Vertrags korrekt beurteilen.
Wenn der Auftragsvertrag ein obligatorischer Versicherungstitel ist
Im Regelfall umfassen die Beiträge:
- Rentenversicherung 19,52% — jeweils 9,76% finanzieren der Zahler und der Auftragnehmer,
- Erwerbsminderungsversicherung 8% — 6,5% finanziert der Zahler und 1,5% der Auftragnehmer,
- Unfallversicherung — finanziert der Zahler, sofern der Beitrag fällig ist,
- Krankengeldversicherung 2,45% — freiwillig vom Auftragnehmer finanziert,
- Krankenversicherung 9% — vom Auftragnehmer finanziert, wobei die Bemessungsgrundlage um die von ihm finanzierten Sozialversicherungsbeiträge gemindert wird.
Der Arbeitsfonds hängt unter anderem von der gesamten Bemessungsgrundlage und den gesetzlichen Befreiungen ab. Es gilt nicht die Regel „erst ab dem 2,5-Fachen des Mindestlohns“.
Kosten des Auftraggebers
Über die Bruttovergütung hinaus entstehen Kosten durch die vom Auftraggeber finanzierten Beiträge, sofern diese fällig sind. Die von der Vergütung des Auftragnehmers einbehaltenen Beiträge — darunter die Krankenversicherung — sind keine zweiten, zusätzlich zur Bruttovergütung hinzugerechneten Kosten.
Die Kosten des Auftrags dürfen daher nicht als Bruttovergütung zuzüglich sämtlicher Beiträge beider Seiten berechnet werden.
PPK bei einem Auftragsvertrag
Das PPK betrifft nicht nur Arbeitsverträge. Eine volljährige Person, die einen Auftrag ausführt, kann im Sinne des PPK-Gesetzes eine „beschäftigte Person“ sein, wenn sie aus diesem Titel obligatorisch der Renten- und Erwerbsminderungsversicherung unterliegt.
Ein Student unter 26 Jahren, der aufgrund des Auftragsvertrags vom ZUS befreit ist, erfüllt diese Voraussetzung aus diesem Titel nicht.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag begründet grundsätzlich keine ZUS-Beiträge. Ausnahmen betreffen unter anderem Verträge mit dem eigenen Arbeitgeber oder Arbeiten, die zugunsten des eigenen Arbeitgebers ausgeführt werden. Maßgeblich für die Art des Vertrags ist die tatsächliche Ausführung, nicht die Überschrift des Dokuments.
Ryczałt des Auftraggebers
Ein Unternehmer mit Ryczałt darf Auftragnehmer beschäftigen, doch Vergütung und Zahlerbeiträge senken die mit Ryczałt besteuerten Einnahmen nicht. Sie sind zahlungswirksame Ausgaben, aber keine Kosten in der Steuerberechnung.
Häufigste Fehler
- Annahme einer ZUS-Befreiung wegen eines niedrigen Vertragsbetrags.
- Bedingungslose „Null-PIT“ für Studenten ohne Berücksichtigung des Limits von 85 528 zł.
- Aufteilung des Erwerbsminderungsbeitrags zu je 4% zwischen den Parteien.
- Berechnung der Krankenversicherung ohne Minderung der Bemessungsgrundlage um die Sozialversicherungsbeiträge des Auftragnehmers.
- Annahme, dass Auftragnehmer niemals vom PPK erfasst werden.
- Abzug der Auftragskosten von den Einnahmen beim Ryczałt.
Quellen
- Gesetz über das Sozialversicherungssystem — ELI
- Podatki.gov.pl — Vergünstigung für junge Menschen
- PPK-Gesetz — ELI
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Dieser Beitrag ist allgemeiner Natur. Beim Zusammentreffen von Versicherungstiteln müssen sämtliche Verträge, Bemessungsgrundlagen und der Status des Versicherten geprüft werden.
