Die Rechnung und das „Duplikat“ werden im Jahr 2026 in Polen wieder verfügbar sein
Ist es notwendig, im Jahr 2026 ein Dokument mit der Aufschrift DUPLIKAT auszustellen, wie muss die Rechnung erneut eingereicht werden und was ändert sich an KSeF?
Im Jahr 2026 bedeutet die erneute Einreichung einer Rechnung nicht automatisch die Ausstellung eines neuen Dokuments mit dem Wort „DUPLIKAT“. Bei strukturierten Rechnungen, die in KSeF gespeichert sind, verliert das Konzept eines verlorenen Originals an praktischer Bedeutung.
Rechnung außerhalb von KSeF
Wenn der Empfänger eine außerhalb von KSeF ausgestellte Rechnung verloren hat oder nicht erhalten hat, kann der Verkäufer eine Kopie mit denselben Daten und derselben Nummer erneut senden.
Dadurch entsteht kein neuer Verkauf, keine neue Umsatzsteuerpflicht oder eine zweite Rechnung. Sie dürfen keine neue Verkaufsnummer vergeben, nur weil die Datei erneut hochgeladen wurde.
Die geltenden Vorschriften verlangen nicht mehr, dass das Duplikat das Wort „DUPLIKAT“ und ein separates Ausstellungsdatum enthalten muss. Eine solche Anmerkung kann organisatorische Bedeutung haben, ist jedoch keine Bedingung für die Gültigkeit des Dokuments.
Rechnung in KSEF
Die strukturierte Rechnung ist im System unter der KSEF-Nummer verfügbar. Eine zweite strukturierte Rechnung wird nicht als Duplikat desselben Verkaufs ausgestellt.
Hat der Käufer keinen Zugang zu KSeF, stellt ihm der Verkäufer den Zugang in der für die jeweilige Transaktion erforderlichen Weise zur Verfügung, beispielsweise durch Bereitstellung einer Visualisierung mit dem entsprechenden QR-Code. Durch das erneute Herunterladen oder Teilen derselben Rechnung wird keine neue KSEF-Nummer erstellt.
Mehrwertsteuerabzug
Das Recht auf Vorsteuerabzug hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes und dem Zeitpunkt des Rechnungseingangs ab und nicht von der Aufschrift „Duplikat“. Wenn von dem erhaltenen Originalbeleg bereits VAT abgezogen wurde, führt ein erneuter Erhalt nicht zu einem zweiten Abzug.
Wenn Daten oder Beträge falsch sind
Die erneute Kopie muss dieselbe Rechnung wiedergeben. Beim erneuten Hochladen der Datei werden Fehler nicht behoben. Das entsprechende Dokument ist eine Korrekturrechnung oder – in begrenztem Umfang – ein Korrekturvermerk.
Quellen- Mehrwertsteuergesetz - ELI, Art. 106e und Vorschriften zu KSEF
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