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· 7 min· Paweł Woś

Zwei Einkommensquellen und der steuerfreie Betrag im Jahr 2026 in Polen

Angestelltenverhältnis und Einzelunternehmen (JDG), Vermietung und Gewerbe — wie der steuerfreie Betrag von 30 000 zł bei mehreren Einkommensquellen funktioniert. Steuertarif, PIT-36, Zusammenveranlagung.

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Du bist angestellt und betreibst zusätzlich ein Einzelunternehmen (JDG)? Oder vermietest du eine Wohnung und hast eine JDG? Der steuerfreie Betrag beläuft sich im Steuertarif auf 30 000 zł — er gilt aber nur einmal für alle Einkommensquellen zusammen, nicht getrennt für jede einzelne. Das ist eines der häufigsten Missverständnisse bei der Einkommensteuer (PIT)-Erklärung.

Wir erklären, wie der steuerfreie Betrag von 30 000 zł bei zwei Einkommensquellen funktioniert (Art. 27 ust. 1 des PIT-Gesetzes), auf welchem Formular er zu erklären ist und wann es sich lohnt, Pauschalsteuer (ryczałt) oder lineare Besteuerung statt des Tarifs in Betracht zu ziehen.

Steuerfreier Betrag von 30 000 zł — Grundregeln

Im Steuertarif beträgt der steuerfreie Betrag 30 000 zł pro Jahr (Art. 27 ust. 1 des PIT-Gesetzes, Dz.U. 2026 poz. 592 t.j.). Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht besteuert. Darüber greift der Satz von 12 % bis 120 000 zł und 32 % für den überschießenden Betrag.

Der Steuerermäßigungsbetrag — 3 600 zł — ergibt sich aus der Umrechnung 30 000 zł × 12 %.

Der Freibetrag gilt für das Gesamteinkommen aller Quellen, die dem Steuertarif unterliegen, nicht für jede Quelle einzeln.

Freibetrag und lineare sowie Pauschalsteuer (ryczałt)

  • Lineare Besteuerung (19 %) — der Freibetrag findet keine Anwendung. Die lineare Steuer wird ab dem ersten Złoty Gewinn berechnet (Art. 30c ust. 1 PIT).
  • Pauschalsteuer (ryczałt) — sie ist ein eigenständiges Gesetz, der Freibetrag aus dem PIT-Gesetz gilt nicht. Die Steuer wird auf den Erlös ohne Freibetrag erhoben.
  • Private Vermietung mit Pauschalsteuer (ryczałt) — auch die Pauschalsteuer (ryczałt) auf Vermietung kommt ohne Freibetrag aus.

Angestelltenverhältnis + JDG im Tarif — wie funktioniert das

Das häufigste Szenario: Angestelltenverhältnis und gewerbliche Tätigkeit, beide im Steuertarif. Die Einkünfte aus beiden Quellen weist du gemeinsam auf dem PIT-36 aus.

Berechnung

  1. Du addierst das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis (nach Abzug der Werbungskosten (KUP) aus dem Angestelltenverhältnis — 250 zł monatlich bzw. 300 zł bei Arbeit außerhalb des Wohnorts),
  2. Du addierst das Einkommen aus der JDG (Erlös minus Werbungskosten (KUP) minus soziale ZUS-Beiträge),
  3. Du ziehst die ZUS-Beiträge und den Krankenversicherungsbeitrag vom Gesamteinkommen ab,
  4. Du verminderst das Gesamteinkommen um den Freibetrag von 30 000 zł (nur einmal, nicht 2 × 30 000 zł),
  5. Auf den Überschuss berechnest du die Steuer mit 12 % bis 120 000 zł, mit 32 % darüber.

Beispiel

Angestelltenverhältnis: 80 000 zł jährlich (brutto, nach Werbungskosten (KUP) von 3 000 zł = Einkommen 77 000 zł) JDG im Tarif: Einkommen 40 000 zł (Erlös 100 000 zł minus Werbungskosten (KUP) 50 000 zł minus sozialer ZUS 10 000 zł)

  • Gesamteinkommen: 77 000 + 40 000 = 117 000 zł
  • Krankenversicherungsbeitrag 9 %: 0,09 × 117 000 = 10 530 zł
  • Einkommen nach Krankenversicherung: 117 000 − 10 530 = 106 470 zł
  • Freibetrag: 30 000 zł
  • Bemessungsgrundlage: 106 470 − 30 000 = 76 470 zł
  • Steuer: 76 470 × 12 % = 9 176 zł
  • Zu zahlen (abzüglich der vom Arbeitgeber einbehaltenen und für die JDG entrichteten Vorauszahlungen)

Fehler: „Ich habe 30 000 zł Freibetrag aus dem Angestelltenverhältnis und 30 000 zł aus der JDG" — falsch. Der Freibetrag steht nur einmal auf das Gesamteinkommen zu.

Angestelltenverhältnis + JDG mit Pauschalsteuer (ryczałt)

Wenn die JDG mit Pauschalsteuer (ryczałt) besteuert wird und das Angestelltenverhältnis im Tarif:

  • Das Angestelltenverhältnis erklärst du im Tarif (mit Freibetrag 30 000 zł),
  • Die JDG erklärst du mit Pauschalsteuer (ryczałt) (ohne Freibetrag),
  • Du reichst zwei separate Erklärungen ein: PIT-37 (Angestelltenverhältnis) und PIT-28 (Pauschalsteuer (ryczałt)),
  • Der Freibetrag von 30 000 zł greift nur beim PIT-37.

In dieser Konstellation kann die Pauschalsteuer (ryczałt) vorteilhaft sein, da ein niedriger Steuersatz (z. B. 3 % für Handel, 8,5 % für Betreuungsdienstleistungen) eine niedrigere Steuer ergeben kann als der Tarif — selbst ohne Freibetrag.

Angestelltenverhältnis + JDG im linearen Tarif

Wenn die JDG im linearen Tarif (19 %) ist und das Angestelltenverhältnis im Tarif:

  • Das Angestelltenverhältnis erklärst du im Tarif (mit Freibetrag 30 000 zł),
  • Die JDG erklärst du mit linearer Steuer von 19 % (ohne Freibetrag),
  • Du reichst zwei separate Erklärungen ein: PIT-37 (Angestelltenverhältnis) und PIT-36L (lineare Steuer).

Der lineare Tarif ist sinnvoll bei hohen Einkünften aus der JDG (über 120 000 zł), wenn der 32 %-Satz im Tarif mehr fressen würde als die 19 % der linearen Steuer.

Private Vermietung + JDG

Die private Vermietung kann im Tarif (PIT-36) oder mit Pauschalsteuer (ryczałt) (PIT-28) besteuert werden.

Vermietung im Tarif + JDG im Tarif

Die Einkünfte aus Vermietung und JDG werden auf dem PIT-36 addiert. Der Freibetrag von 30 000 zł gilt für das Gesamteinkommen. Die Vermietungskosten (Abschreibung, Reparaturen, Nebenkosten — soweit sie die vermietete Immobilie betreffen) mindern das Einkommen aus der Vermietung.

Vermietung mit Pauschalsteuer (ryczałt) + JDG im Tarif

Die Vermietung erklärst du mit Pauschalsteuer (ryczałt) (PIT-28, Satz 8,5 %), die JDG im Tarif (PIT-36). Der Freibetrag greift nur beim PIT-36. Zwei separate Erklärungen.

Zusammenveranlagung und zwei Einkommensquellen

Bei der Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten (Art. 6 ust. 2 PIT) werden die Einkünfte beider addiert und halbiert. Der Freibetrag „verdoppelt" sich in der Folge — denn jeder Ehegatte hat 30 000 zł Freibetrag, somit bleibt das Gesamteinkommen bis zu 60 000 zł steuerfrei.

Aber Achtung: Wenn einer von euch die JDG im linearen Tarif oder mit Pauschalsteuer (ryczałt) betreibt, ist die Zusammenveranlagung nicht möglich.

Wann es sich lohnt, Pauschalsteuer (ryczałt) statt des Tarifs in Betracht zu ziehen

Bei zwei Einkommensquellen kann die Pauschalsteuer (ryczałt) vorteilhaft sein, wenn:

  • Die Kosten der JDG gering sind (Dienstleistungen, Handel),
  • Der Satz der Pauschalsteuer (ryczałt) niedrig ist (2 % Online-Handel, 3 % allgemeine Dienstleistungen, 8,5 % Betreuungsdienstleistungen),
  • Das Angestelltenverhältnis den Freibetrag und den 12 %-Satz bereits ausschöpft,
  • Der Erlös aus der JDG hoch ist, die Kosten aber niedrig.

Im Tarif musst du die Steuer auf das volle Einkommen (Erlös minus Kosten) berechnen. Die Pauschalsteuer (ryczałt) wird auf den Erlös berechnet — ohne Kosten, aber auch ohne Freibetrag.

Fallstricke

  1. Doppelter Freibetrag — er steht nicht zu. 30 000 zł einmal auf das Gesamteinkommen im Tarif.
  2. Vorauszahlungen aus dem Angestelltenverhältnis und Vorauszahlungen aus der JDG — der Arbeitgeber behält Vorauszahlungen aus dem Angestelltenverhältnis ein, für die JDG musst du eigene Vorauszahlungen leisten. In der Jahreserklärung gleicht sich alles aus.
  3. Krankenversicherungsbeitrag auf das Gesamteinkommen — im Tarif beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 9 % des Einkommens aus allen Quellen zusammen.
  4. Der lineare Tarif hat keinen Freibetrag — das ist kein „Tarif mit 19 %". Der lineare Tarif berechnet 19 % ab dem ersten Złoty.
  5. Freibetrag und PIT-0 für Junge — das sind zwei verschiedene Mechanismen. PIT-0 (85 528 zł) betrifft nur Angestelltenverhältnis/Dienstleistungsvertrag. Der Freibetrag von 30 000 zł betrifft den Tarif, einschließlich der JDG.

FAQ

Steht der Freibetrag getrennt für das Angestelltenverhältnis und für die JDG zu?

Nein. Im Steuertarif steht der Freibetrag von 30 000 zł für das Gesamteinkommen aus allen dem Tarif unterliegenden Quellen, die auf dem PIT-36 addiert werden.

Gibt es im linearen Tarif einen Freibetrag?

Nein. Die lineare Steuer von 19 % wird ab dem ersten Złoty Gewinn berechnet, ohne Freibetrag (Art. 30c ust. 1 PIT).

Gibt es bei der Pauschalsteuer (ryczałt) einen Freibetrag?

Nein. Die Pauschalsteuer (ryczałt) ist ein eigenständiges Gesetz und sieht keinen steuerfreien Betrag vor.

Sind der Freibetrag und die PIT-0-Erleichterung dasselbe?

Nein. Der Freibetrag von 30 000 zł ist ein Element des Steuertarifs (er senkt die Bemessungsgrundlage). PIT-0 (85 528 zł) ist die Befreiung bestimmter Einnahmen (Angestelltenverhältnis, Dienstleistungsvertrag) für Personen unter 26 Jahren — er betrifft die JDG nicht.

Kann ich das Angestelltenverhältnis auf dem PIT-37 und die JDG auf dem PIT-36 erklären?

Wenn die JDG im Tarif ist, erklärst du alles auf einem einzigen PIT-36 (Angestelltenverhältnis + JDG gemeinsam). Den PIT-37 reichst du nur ein, wenn du keine JDG und keine anderen Quellen hast, die den PIT-36 erfordern.

Quellen

Brauchst du Hilfe bei der Wahl der Besteuerungsform?

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Dieser Beitrag dient nur der Information. Die Wahl der Besteuerungsform erfordert eine Analyse der individuellen Situation.

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