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· 5 min· Paweł Woś

MwSt-befreite Rechnung — Muster und erforderliche Vermerke 2026

Wie man eine MwSt-befreite Rechnung im Jahr 2026 ausstellt. Erforderliche Vermerke, Rechtsgrundlagen, Unterschiede zwischen subjektiver und objektiver Befreiung. Mit Rechnungsmuster.

RechnungMwSt-BefreiungRechnungsmusterEinzelunternehmen (JDG)2026

Eine MwSt-befreite Rechnung sieht anders aus als eine MwSt-Rechnung. Es fehlen die Steuersätze, die MwSt-Beträge und (in einigen Fällen) die NIP-Nummer des Käufers. Dafür gibt es Vermerke, die nicht weggelassen werden dürfen.

Zwei Arten der MwSt-Befreiung

1. Subjektive Befreiung (Umsatz < 200 000 zł)

Die Rechnung enthält den Vermerk: „befreit" oder „zw." an der Stelle des MwSt-Satzes.

2. Objektive Befreiung (Art der Dienstleistung)

Die Rechnung enthält einen Vermerk mit der Rechtsgrundlage der Befreiung, z.B.: „befreit gemäß Art. 43 Abs. 1 Nr 23 des MwSt-Gesetzes" (Pflegedienste).

Erforderliche Elemente einer MwSt-befreiten Rechnung

Eine MwSt-befreite Rechnung muss enthalten:

  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer (oder KSeF-Nummer ab April 2026)
  • Verkäuferdaten (Vorname, Nachname, Adresse, NIP)
  • Käuferdaten (Vorname, Nachname, Adresse) — NIP optional, wenn Verbraucher
  • Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
  • Nettobetrag (als Bruttobetrag, da MwSt = 0)
  • Vermerk über die MwSt-Befreiung + Rechtsgrundlage
  • Gesamtbetrag zur Zahlung

Muster einer MwSt-befreiten Rechnung

RECHNUNG NR FV/2026/001
Ausstellungsdatum: 24. Juli 2026
Verkaufsdatum: 24. Juli 2026

VERKÄUFER:
Jan Kowalski
ul. Przykładowa 1, 00-001 Warschau
NIP: 1234567890

KÄUFER:
Anna Nowak
ul. Testowa 2, 00-002 Warschau

Pos. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Wert
1 | Pflegedienst für Senior (Juli 2026) | 1 | 3 000 zł | 3 000 zł

Gesamt: 3 000 zł
Von der MwSt befreit gemäß Art. 43 Abs. 1 Nr 23 des MwSt-Gesetzes.
Zahlungsart: Überweisung
Frist: 31. Juli 2026
Konto: 00 0000 0000 0000 0000 0000 0000

Häufigste Fehler

  1. Fehlender Vermerk zur Rechtsgrundlage der Befreiung — das Finanzamt kann dies beanstanden
  2. NIP des Käufers auf einer Verbraucherrechnung — überflüssig, wenn der Käufer eine Privatperson (Verbraucher) ist
  3. Fehlende KSeF-Nummer — ab April 2026 auf jeder Rechnung verpflichtend

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