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· 7 min· Paweł Woś

MwSt-Befreiung im Einzelunternehmen (JDG) — die Grenze von 200 000 zł und was danach kommt

Subjektive MwSt-Befreiung bis 200 000 zł Jahresumsatz — Regeln, Ausnahmen, wie man sie nutzt und wann Sie MwSt-Pflichtiger werden müssen. Praktischer Leitfaden für Einzelunternehmen (JDG) 2026.

MwSt (VAT)MwSt-BefreiungEinzelunternehmen (JDG)Grenze 200 0002026

Wenn Ihr Jahresumsatz 200 000 zł nicht überschreitet, können Sie die subjektive MwSt (VAT)-Befreiung nutzen. Das bedeutet, dass Sie keine MwSt auf Rechnungen aufschlagen, keine JPK_V7 einreichen und keine MwSt von Einkäufen abziehen. Das klingt einfach — aber es gibt Haken.

Dieser Leitfaden erläutert, wann sich die Befreiung lohnt und wann es besser ist, darauf zu verzichten und MwSt-Pflichtiger zu werden.

Die Grenze von 200 000 zł — wie wird sie berechnet?

Die Befreiung steht Ihnen zu, wenn der Wert des steuerpflichtigen Umsatzes 200 000 zł im vorherigen Steuerjahr nicht überschritten hat.

Was zählt zur Grenze von 200 000 zł?

  • Umsatz aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen
  • Umsatz aus MwSt-befreitem Verkauf (z.B. Pflegedienste, Versicherungen)
  • Umsatz aus innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (WNT, WŚU)

Was NICHT zur Grenze zählt?

  • Beträge, die als Anzahlung oder Vorauszahlung erhalten wurden (bis zur Leistungserbringung)
  • Einnahmen aus nicht der MwSt unterliegenden Vorgängen (z.B. Dividenden, Schadensersatz)
  • Lieferung von gebrauchten Transportmitteln (in einigen Fällen)

Wer kann die Befreiung nicht nutzen?

Auch unter 200 000 zł müssen Sie MwSt-Pflichtiger sein, wenn:

  • Sie Beratungs-, Juwelier- oder Rechtsdienstleistungen erbringen — diese Dienstleistungen sind unabhängig vom Umsatz von der Befreiung ausgeschlossen
  • Sie als Agent im eigenen Namen handeln (z.B. Versicherungsagent)
  • Sie Rechnungen mit MwSt (VAT) ausgestellt haben und nicht rechtzeitig darauf verzichtet haben (wenn Sie versehentlich MwSt berechnet haben, müssen Sie sie abführen)
  • Elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen aus dem EU-Raum (mini One Stop Shop — MOSS)
  • Sie Waren in Pfandverpackungen liefern (einige Fälle)

Subjektive Befreiung vs. objektive Befreiung — was ist der Unterschied?

| Typ | Grundlage | Für wen | |-----|----------|----------| | Subjektiv | Umsatz < 200 000 zł | Jeder unter der Grenze (mit Ausnahmen) | | Objektiv | Art der Dienstleistung | Unabhängig vom Umsatz (z.B. Pflege, medizinische Dienste, Versicherungen) |

Beispiel: Wenn Sie Pflegeleistungen für Senioren erbringen, sind Sie objektiv von der MwSt befreit — unabhängig vom Umsatz, auch über 200 000 zł.

Wann lohnt es sich, MwSt-Pflichtiger zu sein?

Die MwSt-Befreiung lohnt sich nicht immer. Denken Sie über eine Registrierung nach, wenn:

1. Sie hohe Kosten mit MwSt haben

Wenn Sie Geräte, Materialien oder Dienstleistungen mit MwSt kaufen und befreit sind — können Sie diese MwSt nicht abziehen. Bei großen Einkäufen (Computer, Werkzeuge, Autoleasing) ist es besser, MwSt-Pflichtiger zu sein.

2. Ihre Kunden sind andere Unternehmen (B2B)

Unternehmen arbeiten oft lieber mit MwSt-Pflichtigen zusammen, weil sie die MwSt von Ihrer Rechnung abziehen können. Wenn Sie befreit sind, kann Ihr Kunde die MwSt nicht abziehen — was Ihre Dienstleistungen für ihn teurer macht.

3. Sie exportieren oder erbringen Dienstleistungen in der EU

Wenn Sie mit ausländischen Vertragspartnern zusammenarbeiten, ist die VAT-UE-Registrierung oft erforderlich — selbst wenn Sie subjektiv befreit sind.

Wie reicht man die MwSt-Registrierung ein oder verzichtet darauf?

MwSt-Registrierung

  1. Reichen Sie das Formular VAT-R beim Finanzamt ein (spätestens am Tag vor dem Tag, ab dem Sie MwSt-Pflichtiger werden)
  2. Sie erhalten eine Bestätigung und eine NIP-Nummer mit PL-Präfix
  3. Ab dem folgenden Tag schlagen Sie MwSt auf Rechnungen auf und reichen JPK_V7 ein

Registrierung der Befreiung

Wenn Sie sich nicht als MwSt-Pflichtiger registrieren, nutzen Sie automatisch die Befreiung (wenn der Umsatz < 200 000 zł). Sie müssen nichts einreichen.

Verzicht auf die Befreiung

Sie können auf die Befreiung verzichten, indem Sie VAT-R einreichen. Der Verzicht ist frühestens ab Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums (Monat oder Quartal) möglich und gilt für mindestens 2 Jahre.

Überschreitung der Grenze von 200 000 zł — was passiert?

Wenn der Umsatz im Laufe des Jahres 200 000 zł überschreitet, müssen Sie:

  1. Ab dem 1. des Monats nach der Grenzüberschreitung MwSt-Pflichtiger werden
  2. MwSt auf Rechnungen ab diesem Tag aufschlagen
  3. Ab diesem Monat JPK_V7 einreichen

Wichtig: Die Grenze wird laufend berechnet — auf Basis des Umsatzes seit Jahresbeginn. Sie müssen Ihre Einnahmen verfolgen und schnell reagieren.

Beispiel: Überschreitung im August

Anna betreibt ein Einzelunternehmen (JDG) seit Januar 2026. Im August erreicht ihr Umsatz 205 000 zł (Grenze im Juli überschritten).

  • Ab 1. September muss sie MwSt-Pflichtige sein
  • Sie muss MwSt auf Rechnungen ab dem 1. September aufschlagen
  • Das erste JPK_V7 reicht sie bis zum 25. Oktober ein (für September)

Häufigste Fragen

Kann ich bei der Pauschalsteuer (ryczałt) von der MwSt befreit sein?

Ja. Pauschalsteuer und MwSt (VAT) sind zwei unabhängige Systeme. Sie können gleichzeitig Pauschalsteuer und MwSt-Befreiung haben.

Betrifft die MwSt-Befreiung das KSeF?

Nein. Das System der elektronischen Rechnungen (KSeF) gilt ab dem 1. April 2026 für alle — auch für MwSt-Befreite. Sie stellen Rechnungen im System aus, aber als „befreit" (ohne MwSt-Sätze).

Was, wenn ich versehentlich MwSt berechnet habe?

Wenn Sie eine Rechnung mit MwSt ausgestellt haben und befreit sind, müssen Sie diese MwSt an das Finanzamt abführen. Sie können die Rechnung korrigieren, aber die Steuer muss gezahlt werden.

MwSt-Schwellenverfolgung — wie viel bis 200.000 zł

Geben Sie Ihren Umsatz seit Jahresbeginn ein. Der Rechner zeigt, ob Sie sich der Pflicht zur MwSt-Registrierung nähern.

Fortschritt zum Schwellenwert von 200.000 zł73%
145 000 zł
0 złVerbleibend: 55 000 zł200 000 zł
Status: Sicher — Sie können MwSt-befreit bleiben
Durchschnittlicher Monatsumsatz
20 714 zł
Jahresendprognose
248 571 zł

Hilfe bei der MwSt-Registrierung benötigt?

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Dieser Rechner dient nur der Orientierung. Der Schwellenwert von 200.000 zł gilt für steuerpflichtige Verkäufe des Vorjahres. Konsultieren Sie einen Steuerberater.

Brauchen Sie Hilfe mit der MwSt?

Ich führe die Buchhaltung für Einzelunternehmen (JDG) — mit MwSt, ohne MwSt, mit KSeF. Ich helfe bei der Wahl der optimalen Option und überwache die Grenzen. Ab 49 zł + MwSt (VAT) monatlich.

Schreiben Sie an [email protected] oder besuchen Sie oxyok.com/pl.

Hinweis: Die MwSt-Vorschriften sind komplex und hängen von der individuellen Situation ab. Die obenstehenden Informationen sind allgemeiner Natur — konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Buchhalter.

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