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· 8 min· Paweł Woś

Registrierkasse im polnischen JDG im Jahr 2026

Registrierkasse im JDG im Jahr 2026: B2C-Verkäufe, Grenze von 20.000 PLN, Befreiungen, Online-Verkäufe, Online-Registrierkasse und Erleichterung bis zu 700 PLN.

KasseVerkaufB2CJDG2026

Die Pflicht zur Führung von Kassenbüchern gilt grundsätzlich für Verkäufe an natürliche Personen, die kein Gewerbe betreiben, und Pauschallandwirte. Die Zahlungsweise, die Mehrwertsteuerbefreiung oder eine nicht angemeldete Tätigkeit führen nicht automatisch zu einer Befreiung von der Kasse.

Limit 20.000 PLN

Eine Umsatzbefreiung ist möglich, sobald die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Die jährliche Grenze beträgt 20.000 PLN für Pauschalverkäufe an Verbraucher und Landwirte. Wenn solche Verkäufe im Laufe des Jahres beginnen, wird die Grenze im Verhältnis zur Dauer der Ausübung der Tätigkeit festgelegt.

Bei Überschreitung der Grenze erlischt die Befreiung in der Regel zwei Monate nach dem Monat der Überschreitung. Bei manchen Tätigkeiten entsteht die Verpflichtung schon früher bzw. ab dem ersten Verkauf.

Tätigkeiten ohne Ausnahme

Die Verordnung enthält einen Katalog von Waren und Dienstleistungen, für die einige Ausnahmen nicht gelten. Es umfasst unter anderem bestimmte:

  • Lieferungen von Flüssiggas, Fahrzeugteilen, elektronischen Geräten und Tabakwaren,
  • Personenbeförderung und Taxidienste,
  • Fahrzeugreparaturen und Reifenwechsel,
  • Friseur-, Schönheits- und Kosmetikdienstleistungen,
  • Rechtsdienstleistungen, Steuerberatung und einige medizinische Dienstleistungen,
  • Catering- und Beherbergungsdienstleistungen.

Der Katalog und die Ausnahmen müssen für einen bestimmten Verkauf überprüft werden. Allein ein Umsatz unter 20.000 PLN schützt Sie nicht immer.

Online-Verkauf und -Transfer

Durch die Online-Zahlung entsteht kein genereller Ausnahmetatbestand. Die Steuerbefreiung für die Erbringung von Dienstleistungen kann gelten, wenn:

  • die gesamte Zahlung per Post, Bank oder Kreditgenossenschaft auf das Konto überwiesen wird,
  • Aus den Aufzeichnungen und Zahlungsnachweisen geht eindeutig hervor, um welche Tätigkeit es sich handelte und wer der Käufer war.
  • Der Dienst gehört nicht zur Ausschlussliste.

BLIK oder der Zahlungsbetreiber können die Bedingung nur dann erfüllen, wenn der gesamte Ablauf und die Dokumentation den Nachweis der erforderlichen Daten ermöglichen. Eine Kartenzahlung an einer Stelle wird im Sinne der Steuerbefreiung nicht automatisch als Überweisung behandelt.

Für den Verkauf von Waren im Versandhandel gelten gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Die Lieferung per Nachnahme per Kurier ist nicht ausschlaggebend für das Ergebnis; Entscheidend ist die Art und Weise der Geldüberweisung und die Dokumentation.

Mehrwertsteuerbefreiung und Registrierkasse

Umsatzsteuerfreie Umsätze können weiterhin an der Kasse erfasst werden. VAT und Registrierkasse sind getrennte Pflichten.

Die Verordnung sieht Ausnahmen für ausgewählte Tätigkeiten vor, eine Regelung „Artikel 43 Umsatzsteuer = keine Registrierkasse“ fehlt jedoch.

Nicht registrierte Aktivität

Das Fehlen eines Eintrags im CEIDG schließt die Registrierungspflicht nicht aus. Eine Person, die ein nicht eingetragenes Unternehmen betreibt, muss die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Art des Käufers, der Beschränkungen sowie der Ausnahmen und Ausschlüsse prüfen.

Online-Registrierkasse und virtuelle Registrierkasse

Online-Registrierkassen senden Daten an das zentrale Registrierkassen-Repository. Für die angegebenen Branchen ist der Online-Checkout verpflichtend. Es stehen auch Registrierkassen in Form einer Software zur Verfügung, deren Nutzung jedoch nur den in den Verordnungen genannten Steuerpflichtigengruppen vorbehalten ist.

Nicht für jeden neuen Unternehmer besteht aufgrund der Existenzgründung eine gesonderte Pflicht zur Online-Registrierung. Sie müssen die Branche, das Entstehungsdatum der Verpflichtung und die Art des gesetzlich zum Verkauf angebotenen Geräts überprüfen.

Startdatensätze

Bevor Sie beginnen:1. eine Registrierkasse mit entsprechender Zulassung auswählen, 2. Anschluss und Service bereitstellen, 3. die Fiskalisierung bei einem autorisierten Servicetechniker in Auftrag geben, 4. Beginnen Sie mit der Ausstellung von Quittungen ab dem richtigen Datum. 5. Berichte erstellen und Aufzeichnungen verwalten.

An der Online-Kasse erfolgt die Fiskalisierung und Datenmeldung elektronisch im Zuge der Anbindung an das Repository. Das ZF-01-Formular sollte nicht als allgemeine Pflicht für jeden neuen Benutzer dargestellt werden.

Erleichterung beim Kauf einer Registrierkasse

Die Ermäßigung beträgt 90 % des Kaufpreises der Registrierkasse, ohne Steuern, höchstens 700 PLN pro Registrierkasse. Sie gilt für Online-Registrierkassen und erfordert den rechtzeitigen Beginn der Aufzeichnungen und die Einhaltung der Bedingungen des Gesetzes und der Verordnung.

Ein aktiver Steuerzahler begleicht die Entlastung in JPK_V7. Ein von der VAT befreiter Steuerpflichtiger kann einen Antrag auf Rückerstattung auf das Konto stellen. Es wird nicht von der PIT abgezogen.

Der Anspruch auf die Entlastung kann zurückerstattet werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der gesetzlichen Frist unter anderem die Nutzung der Registrierkasse einstellt oder eine obligatorische Kontrolle versäumt.

Quittung

Die Quittung wird dem Käufer unaufgefordert in Papierform oder in elektronischer Form entsprechend den Vorschriften und Gerätemöglichkeiten ausgestellt. Die Steueridentifikationsnummer des Käufers ist kein obligatorischer Bestandteil jeder Verbraucherquittung. Wünscht der Kunde später eine Rechnung für das Unternehmen, kommt es auf die Empfangsregelung des NIP an.

Quellen

Müssen Sie die Kassenpflicht ermitteln?

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An Paweł schreiben oder siehe Oxyok-Buchhaltung.

Das Material ist allgemeiner Natur. Die aktuelle Regelung und der Ausnahmekatalog sind für einen konkreten Verkauf zu prüfen.

Registrierkasse im polnischen JDG im Jahr 2026