Steuerfreibetrag 2026 – wie hoch ist er und wer profitiert davon im JDG — in Polen
Der steuerfreie Betrag im Jahr 2026 beträgt 30.000 PLN. Leitfaden für JDG: wie der Steuerermäßigungsbetrag von 3.600 PLN funktioniert, wer davon profitieren kann, wie man PIT-2 abschließt und wann der steuerfreie Betrag keine Rolle spielt (Pauschalbetrag, linear).
Der steuerfreie Betrag beträgt 30.000 PLN – der Betrag, auf den Sie keine PIT zahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die ersten 30.000 PLN Verdienst „kostenlos“ sind. Es funktioniert anders, als die meisten Leute denken.
In diesem Ratgeber erkläre ich, wie der Freibetrag für Einzelunternehmer in der Praxis funktioniert, wer davon profitiert und wer dadurch Geld verliert.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag im Jahr 2026?
30.000 PLN pro Jahr – steuerfreier Betrag gemäß Steuertarif (allgemeine Regeln). Reduziert die Steuer um 3.600 PLN pro Jahr (300 PLN pro Monat).
Dies ist ein fester Betrag ab 2022 (polnische Verordnung). Daran hat sich im Jahr 2026 nichts geändert.
Wie es in der Praxis funktioniert
Der Freibetrag ist nicht der Betrag, den Sie erhalten. Dies ist ein Mechanismus zur Senkung Ihrer Steuer. So funktioniert es:
- Sie berechnen die Steuer auf Ihr Einkommen (12 % bis 120.000 PLN, 32 % darüber)
- Sie ziehen 3.600 PLN ab (Steuerermäßigungsbetrag)
- Wenn das Ergebnis unter Null liegt, beträgt die Steuer 0 PLN
Steuerfreibetrag 2026 — Tabelle und Vergleich
Sehen Sie, wie der steuermindernde Betrag Ihre Steuern auf verschiedenen Einkommensstufen beeinflusst. Steuerfreibetrag: 30 000 zł, steuermindernder Betrag: 3 600 zł.
Steupertabelle nach Einkommen
| Jahreseinkommen | Steuer vor Ermäßigung | Steuermindernder Betrag | Zu zahlende Steuer | Effektivsatz |
|---|---|---|---|---|
| 0 zł | 0 zł | −3600 zł | 0 zł (befreit) | 0.0% |
| 15 000 zł | 1800 zł | −3600 zł | 0 zł (befreit) | 0.0% |
| 30 000 zł | 3600 zł | −3600 zł | 0 zł (befreit) | 0.0% |
| 45 000 zł | 5400 zł | −3600 zł | 1800 zł | 4.0% |
| 60 000 zł | 7200 zł | −3600 zł | 3600 zł | 6.0% |
| 90 000 zł | 10 800 zł | −3600 zł | 7200 zł | 8.0% |
| 120 000 zł | 14 400 zł | −3600 zł | 10 800 zł | 9.0% |
| 150 000 zł | 24 000 zł | −3600 zł | 20 400 zł | 13.6% |
| 200 000 zł | 40 000 zł | −3600 zł | 36 400 zł | 18.2% |
| 300 000 zł | 72 000 zł | −3600 zł | 68 400 zł | 22.8% |
Effektivsatz = tatsächliche Steuer ÷ Einkommen. „Befreit“ = die Steuer beträgt 0 zł dank des Steuerfreibetrags.
Wann gewinnt der Tarif mit Steuerfreibetrag?
Vergleich dreier Steuerformen bei geringen Kosten (Kosten = 0 zur Vereinfachung). Grün = günstigste Option bei einem gegebenen Einkommen.
| Einkommen | Progressiver Tarif (mit Freibetrag) | Einheitssteuer 19% | Pauschalsteuer 8,5% | Günstigste |
|---|---|---|---|---|
| 30 000 zł | 0 zł | 5700 zł | 2550 zł | ✓ Progressivtarif |
| 60 000 zł | 3600 zł | 11 400 zł | 5100 zł | ✓ Progressivtarif |
| 90 000 zł | 7200 zł | 17 100 zł | 7650 zł | ✓ Progressivtarif |
| 120 000 zł | 10 800 zł | 22 800 zł | 10 200 zł | ✓ Pauschalsteuer 8,5% |
| 150 000 zł | 20 400 zł | 28 500 zł | 12 750 zł | ✓ Pauschalsteuer 8,5% |
| 200 000 zł | 36 400 zł | 38 000 zł | 17 000 zł | ✓ Pauschalsteuer 8,5% |
| 300 000 zł | 68 400 zł | 57 000 zł | 25 500 zł | ✓ Pauschalsteuer 8,5% |
Die Pauschalsteuer wird auf den Umsatz berechnet (ohne Kosten). Bei Kosten > 0 kann die Pauschalsteuer günstiger sein. Verwenden Sie den Rechner unten, um Ihre Situation zu prüfen.
Kernregel: Der progressive Tarif mit Steuerfreibetrag ist am günstigsten für Einkommen bis ca. 120 000 zł pro Jahr (wenn Sie Kosten haben). Über 120 000 zł greift der zweite Satz von 32% und Einheits-/Pauschalsteuer werden günstiger. Ausnahme: die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner verdoppelt die Schwelle auf 240 000 zł.
Möchten Sie wissen, ob der Steuerfreibetrag ausreicht, damit sich der Tarif für Sie lohnt?
Sätze und Beträge basierend auf dem polnischen Einkommensteuergesetz (Dz.U. 2025 poz. 163), Art. 27 (Sätze) und Art. 27f (steuermindernder Betrag). Pauschalsteuer: Gesetz über die pauschale Einkommensteuer (Dz.U. 2025 poz. 775). Die Tabelle enthält nicht den Krankenversicherungsbeitrag, die Sozialversicherung (ZUS) oder zusätzliche Vergünstigungen.
Beispiel: Einkommen 20.000 PLN pro Jahr
- Steuer vor dem Freibetrag: 20.000 × 12 % = 2.400 PLN
- Reduzierungsbetrag: -3.600 PLN
- Steuerpflichtig: 0 PLN (da 2.400 − 3.600 < 0)
Beispiel: Einkommen 50.000 PLN pro Jahr
- Steuer vor dem Freibetrag: 50.000 × 12 % = 6.000 PLN
- Reduzierungsbetrag: -3.600 PLN
- Steuerpflichtig: 2.400 PLN
Beispiel: Einkommen 120.000 PLN pro Jahr
- Steuer vor dem Freibetrag: 120.000 × 12 % = 14.400 PLN
- Reduzierungsbetrag: -3.600 PLN
- Steuerpflichtig: 10.800 PLN
Steuerfreibetrag-Rechner
Geben Sie Ihr Jahreseinkommen (Umsatz minus Kosten) ein, um zu sehen, wie der Steuerfreibetrag Ihre Steuer senkt. Aktivieren Sie die Zusammenveranlagung, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagen.
Progressiver Steuertarif
MIT STEUERFREIBETRAGSteuerfreibetrag: 30 000 zł
Einheitssteuer
OHNE STEUERFREIBETRAGKein Steuerfreibetrag, keine Abzüge, keine Zusammenveranlagung
Der progressive Tarif mit Steuerfreibetrag spart Ihnen 6960 zł pro Jahr gegenüber der Einheitssteuer.
Unsicher, ob der Tarif mit Steuerfreibetrag für Sie optimal ist ?
Dieser Rechner dient nur der Orientierung. Er berücksichtigt keine zusätzlichen Abzüge (Kinder, Internet, Thermomodernisierung), keine Verlustvorträge und keinen Krankenversicherungsbeitrag. Zahlen für das Steuerjahr 2026.
Wer kann von der kostenlosen Zulage profitieren?
Der Freibetrag gilt nur im Steuertarif (allgemeine Regeln). Wenn Sie dabei sind:
- Steuertarif – ja, Sie haben einen Steuerfreibetrag von 30.000 PLN ✓
- Flat Tax (19%) - Nein, kein Steuerfreibetrag
- Pauschalbetrag - Nein, kein Steuerfreibetrag
Dies ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den Besteuerungsarten. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann ein steuerfreier Tarif günstiger sein als ein linearer oder pauschaler Tarif – auch wenn der Prozentsatz (12 %) höher ist.
Befreiungsbetrag und PIT-2
PIT-2 ist eine Erklärung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, um Ihre Steuervorauszahlungen um 300 PLN pro Monat (1/12 des Kürzungsbetrags) zu kürzen.
- Gehalt des Arbeitnehmers – Sie reichen PIT-2 ein, der Arbeitgeber kassiert jeden Monat einen kleineren Vorschuss
- JDG zum Steuertarif – der Kürzungsbetrag wird automatisch in die monatlichen Vorauszahlungen einbezogen (sog. „Pauschvorauszahlung“)
- Zwei Einnahmequellen – Sie übermitteln PIT-2 an nur einen Zahler
⚠️ Wichtig: Den steuerfreien Betrag ziehen Sie nur einmal ab. Wenn Sie Einkünfte aus einer Vollzeitbeschäftigung und aus JDG haben, haben Sie Anspruch auf insgesamt einen Betrag zur Reduzierung von 3.600 PLN – nicht auf zwei.
Befreiungsbetrag und Besteuerungsarten im JDG
Dies ist eine wichtige Entscheidung. Ob Sie vom Steuerfreibetrag profitieren, hängt von der Wahl der Besteuerungsform ab:
Steuertarif – Sie nutzen den Steuerfreibetrag
- Gratisbetrag: 30.000 PLN
- Steuerermäßigungsbetrag: 3.600 PLN pro Jahr
- Sie können gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abrechnen (doppelter Steuerfreibetrag: 60.000 PLN)
Flat Tax – kein Steuerfreibetrag- 19 % Steuersatz auf den ersten Zloty
- Kein Freibetrag, kein Kürzungsbetrag
- Sie können Ihre Steuern nicht gemeinsam mit Ihrem Ehepartner begleichen
- Profitabel mit hohem Einkommen (über 120.000 PLN)
Pauschalbetrag – kein Steuerfreibetrag
- PIT (ohne Kosten), Sätze von 2 % bis 17 %
- Keine kostenlose Zulage
- Profitabel bei geringen Kosten
Kurzregel: Wenn Ihr Einkommen weniger als etwa 80.000 PLN pro Jahr beträgt, ist der Steuertarif mit Steuerfreibetrag in der Regel günstiger als der Pauschalsteuertarif. Höher – hängt von den Kosten ab.
Freibetrag und gemeinsame Abfindung mit Ihrem Ehegatten
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abrechnen, verdoppelt sich der Steuerfreibetrag:
- Gesamt: 60.000 PLN kostenloser Zuschuss
- Gesamtbetrag: 7.200 PLN steuermindernder Betrag
Aber Achtung: Eine gemeinsame Abrechnung ist nur auf der Steuertarife möglich. Linear und Flatrate erlauben dies nicht.
Gemeinsame Abrechnungsbedingungen
- Die Ehe dauert das gesamte Steuerjahr
- Gütergemeinschaft (oder Trennung durch Vertrag/Gesetz)
- Beide Ehegatten im Steuertarif
- Die Summe beider Einkommen auf der Skala
FAQ
Entspricht der steuerfreie Betrag dem steuermindernden Betrag?
Nein. Der Steuerfreibetrag (30.000 PLN) ist der Betrag des Einkommens, auf den Sie theoretisch keine Steuern zahlen. Der Steuerminderungsbetrag (3.600 PLN) ist der Betrag, um den Sie die berechnete Steuer ermäßigen. Dies sind zwei verschiedene Konzepte, die denselben Mechanismus beschreiben.
Gibt es einen steuerfreien Betrag im Pauschalbetrag?
Nein. Für den Pauschalbetrag auf erfasstes Einkommen gibt es keinen steuerfreien Freibetrag. Die Steuer wird ab dem ersten Zloty des Einkommens berechnet, wobei der Satz von der Art der Tätigkeit abhängt (2 % bis 17 %).
Gibt es einen steuerfreien Betrag auf die Pauschalsteuer?
Nein. Die Pauschalsteuer von 19 % hat keinen Steuerfreibetrag oder Steuerermäßigungsbetrag. Die Steuer wird mit 19 % des Gesamteinkommens berechnet.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Personen unter 26 Jahren?
Für Personen bis 26 Jahre gilt die PIT-0-Ermäßigung im Rahmen eines Arbeits- oder Mandatsvertrags – keine Steuer bis zu 85.528 PLN pro Jahr. Im JDG gilt diese Erleichterung nicht – die gewerbliche Tätigkeit ist davon ausgenommen.
Profitieren nicht angemeldete Tätigkeiten vom Steuerfreibetrag?
Nicht registrierte Tätigkeiten sind nicht automatisch von der PIT befreit. Ab 2026 wird die Grenze, die das Fehlen der Pflicht zur Gewerbeanmeldung bedingt, vierteljährlich berechnet und beträgt 225 % des Mindestlohns, d. h. 10.813,50 PLN pro Quartal bei einem Mindestlohn von 4.806 PLN. Einkünfte aus nicht registrierten Tätigkeiten werden in der Regel in PIT-36 auf einer Skala abgerechnet; Er kann daher den Freibetrag zusammen mit anderen nach dem Steuertarif besteuerten Einkünften verwenden.
Rechtsgrundlage
- Steuerfreier und steuermindernder Betrag: Einkommensteuergesetz, Art. 27 – Dz.U. 2026 poz. 592
- Tarifsätze: Einkommensteuergesetz, Art. 27 Abschnitt 1 - derselbe Rechtsakt
- Entlastung für Jugendliche (PIT-0): Art. 21 Abs. 1 Nr. 148 – gilt nur für Arbeits- und Mandatsverträge, nicht für JDG
- Gemeinsame Einigung mit Ihrem Ehegatten: Art. 6 Abschnitt 8 – betrifft den Steuertarif
