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· 7 min· Paweł Woś

Steuerfreibetrag 2026 — wie hoch ist er und wer profitiert davon im JDG

Der Steuerfreibetrag im Jahr 2026 beträgt 30.000 zł. Leitfaden für JDG: Wie der steuermindernde Betrag von 3.600 zł funktioniert, wer ihn nutzen kann, wie man PIT-2 ausfüllt und wann der Steuerfreibetrag keine Rolle spielt (Pauschalsteuer, Einheitssteuer).

SteuerfreibetragPITprogressiver SteuertarifPIT-2JDG

Der Steuerfreibetrag beträgt 30.000 zł — der Betrag, von dem Sie keine Einkommensteuer zahlen. Aber das bedeutet nicht, dass die ersten 30.000 zł Ihres Einkommens „kostenlos" sind. Das funktioniert anders, als die meisten Menschen denken.

In diesem Leitfaden erkläre ich, wie der Steuerfreibetrag in der Praxis für Einzelunternehmen (JDG) funktioniert, wer davon profitiert und wer durch mangelndes Wissen Geld verliert.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag im Jahr 2026?

30.000 zł pro Jahr — der Steuerfreibetrag beim progressiven Steuertarif (allgemeine Regeln). Er mindert die Steuer um 3.600 zł pro Jahr (300 zł monatlich).

Dies ist ein fester Betrag seit 2022 (Polski Ład). Er hat sich im Jahr 2026 nicht geändert.

Wie es in der Praxis funktioniert

Der Steuerfreibetrag ist kein Betrag, den Sie ausgezahlt bekommen. Es ist ein Mechanismus, der Ihre Steuer mindert. So funktioniert es:

  1. Sie berechnen die Steuer von Ihrem Gewinn (12% bis 120.000 zł, 32% darüber)
  2. Sie ziehen 3.600 zł ab (steuermindernder Betrag)
  3. Wenn das Ergebnis unter null liegt — beträgt die Steuer 0 zł

Steuerfreibetrag 2026 — Tabelle und Vergleich

Sehen Sie, wie der steuermindernde Betrag Ihre Steuern auf verschiedenen Einkommensstufen beeinflusst. Steuerfreibetrag: 30 000 zł, steuermindernder Betrag: 3 600 zł.

Steupertabelle nach Einkommen

JahreseinkommenSteuer vor ErmäßigungSteuermindernder BetragZu zahlende SteuerEffektivsatz
0 zł0 zł3600 zł0 zł (befreit)0.0%
15 000 zł1800 zł3600 zł0 zł (befreit)0.0%
30 000 zł3600 zł3600 zł0 zł (befreit)0.0%
45 000 zł5400 zł3600 zł1800 zł4.0%
60 000 zł7200 zł3600 zł3600 zł6.0%
90 000 zł10 800 zł3600 zł7200 zł8.0%
120 000 zł14 400 zł3600 zł10 800 zł9.0%
150 000 zł24 000 zł3600 zł20 400 zł13.6%
200 000 zł40 000 zł3600 zł36 400 zł18.2%
300 000 zł72 000 zł3600 zł68 400 zł22.8%

Effektivsatz = tatsächliche Steuer ÷ Einkommen. „Befreit“ = die Steuer beträgt 0 zł dank des Steuerfreibetrags.

Wann gewinnt der Tarif mit Steuerfreibetrag?

Vergleich dreier Steuerformen bei geringen Kosten (Kosten = 0 zur Vereinfachung). Grün = günstigste Option bei einem gegebenen Einkommen.

EinkommenProgressiver Tarif (mit Freibetrag)Einheitssteuer 19%Pauschalsteuer 8,5%Günstigste
30 000 zł0 zł5700 zł2550 zł✓ Progressivtarif
60 000 zł3600 zł11 400 zł5100 zł✓ Progressivtarif
90 000 zł7200 zł17 100 zł7650 zł✓ Progressivtarif
120 000 zł10 800 zł22 800 zł10 200 zł✓ Pauschalsteuer 8,5%
150 000 zł20 400 zł28 500 zł12 750 zł✓ Pauschalsteuer 8,5%
200 000 zł36 400 zł38 000 zł17 000 zł✓ Pauschalsteuer 8,5%
300 000 zł68 400 zł57 000 zł25 500 zł✓ Pauschalsteuer 8,5%

Die Pauschalsteuer wird auf den Umsatz berechnet (ohne Kosten). Bei Kosten > 0 kann die Pauschalsteuer günstiger sein. Verwenden Sie den Rechner unten, um Ihre Situation zu prüfen.

Kernregel: Der progressive Tarif mit Steuerfreibetrag ist am günstigsten für Einkommen bis ca. 120 000 zł pro Jahr (wenn Sie Kosten haben). Über 120 000 zł greift der zweite Satz von 32% und Einheits-/Pauschalsteuer werden günstiger. Ausnahme: die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner verdoppelt die Schwelle auf 240 000 zł.

Möchten Sie wissen, ob der Steuerfreibetrag ausreicht, damit sich der Tarif für Sie lohnt?

Sätze und Beträge basierend auf dem polnischen Einkommensteuergesetz (Dz.U. 2025 poz. 163), Art. 27 (Sätze) und Art. 27f (steuermindernder Betrag). Pauschalsteuer: Gesetz über die pauschale Einkommensteuer (Dz.U. 2025 poz. 775). Die Tabelle enthält nicht den Krankenversicherungsbeitrag, die Sozialversicherung (ZUS) oder zusätzliche Vergünstigungen.

Beispiel: Gewinn 20.000 zł pro Jahr

  • Steuer vor Freibetrag: 20.000 × 12% = 2.400 zł
  • Steuerermäßigung: -3.600 zł
  • Zu zahlende Steuer: 0 zł (da 2.400 − 3.600 < 0)

Beispiel: Gewinn 50.000 zł pro Jahr

  • Steuer vor Freibetrag: 50.000 × 12% = 6.000 zł
  • Steuerermäßigung: -3.600 zł
  • Zu zahlende Steuer: 2.400 zł

Beispiel: Gewinn 120.000 zł pro Jahr

  • Steuer vor Freibetrag: 120.000 × 12% = 14.400 zł
  • Steuerermäßigung: -3.600 zł
  • Zu zahlende Steuer: 10.800 zł

Steuerfreibetrag-Rechner

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen (Umsatz minus Kosten) ein, um zu sehen, wie der Steuerfreibetrag Ihre Steuer senkt. Aktivieren Sie die Zusammenveranlagung, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagen.

Progressiver Steuertarif

MIT STEUERFREIBETRAG
Einkommen (Umsatz − Kosten):48 000 zł
Steuerermäßigender Betrag:3600 zł
Effektivsatz:4.5%
Zu zahlende Steuer2160 zł

Steuerfreibetrag: 30 000 zł

Einheitssteuer

OHNE STEUERFREIBETRAG
Einkommen:48 000 zł
Satz:19%
Steuerermäßigender Betrag:keiner (0 zł)
Zu zahlende Steuer9120 zł

Kein Steuerfreibetrag, keine Abzüge, keine Zusammenveranlagung

Der progressive Tarif mit Steuerfreibetrag spart Ihnen 6960 zł pro Jahr gegenüber der Einheitssteuer.

Unsicher, ob der Tarif mit Steuerfreibetrag für Sie optimal ist ?

Dieser Rechner dient nur der Orientierung. Er berücksichtigt keine zusätzlichen Abzüge (Kinder, Internet, Thermomodernisierung), keine Verlustvorträge und keinen Krankenversicherungsbeitrag. Zahlen für das Steuerjahr 2026.

Wer kann den Steuerfreibetrag nutzen?

Der Steuerfreibetrag gilt nur beim progressiven Steuertarif (allgemeine Regeln). Wenn Sie sich befinden im:

  • Progressiven Steuertarif — ja, Sie haben einen Steuerfreibetrag von 30.000 zł ✓
  • Einheitssteuertarif (19%)nein, kein Steuerfreibetrag
  • Pauschalsteuertarif (ryczałt)nein, kein Steuerfreibetrag

Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den Besteuerungsformen. Wenn Sie einen niedrigen Gewinn haben, kann der progressive Steuertarif mit dem Steuerfreibetrag günstiger sein als die Einheitssteuer oder die Pauschalsteuer — obwohl der Prozentsatz (12%) höher ist.

Steuerfreibetrag und PIT-2

PIT-2 ist eine Erklärung, die Sie beim Arbeitgeber einreichen, um die Steuervorauszahlungen monatlich um 300 zł zu senken (1/12 des steuermindernden Betrags).

  • Angestellter — Sie reichen PIT-2 ein, der Arbeitgeber behält jeden Monat eine geringere Vorauszahlung ein
  • JDG im progressiven Steuertarif — der steuermindernde Betrag wird automatisch in den monatlichen Vorauszahlungen berücksichtigt (sog. „Vorauszahlungspauschale")
  • Zwei Einkommensquellen — PIT-2 reichen Sie nur bei einem Zahler ein

⚠️ Wichtig: Den Steuerfreibetrag ziehen Sie nur einmal ab. Wenn Sie Einkommen aus Beschäftigung und aus JDG haben, steht Ihnen insgesamt ein steuermindernder Betrag von 3.600 zł zu — nicht zwei.

Steuerfreibetrag und Besteuerungsformen im JDG

Das ist eine entscheidende Frage. Die Wahl der Besteuerungsform bestimmt, ob Sie vom Steuerfreibetrag profitieren:

Progressiver Steuertarif — Sie profitieren vom Steuerfreibetrag

  • Steuerfreibetrag: 30.000 zł
  • Steuermindernder Betrag: 3.600 zł pro Jahr
  • Zusätzlich gilt die Vergünstigung für Junge (bis 26 Jahre) — null Steuer bis 85.528 zł
  • Gemeinsame Veranlagung mit Ehepartner möglich (doppelter Steuerfreibetrag: 60.000 zł)

Einheitssteuer — kein Steuerfreibetrag

  • Satz 19% ab dem ersten Złoty
  • Kein Steuerfreibetrag, kein steuermindernder Betrag
  • Gemeinsame Veranlagung mit Ehepartner nicht möglich
  • Lohnt sich bei hohen Gewinnen (über 120.000 zł)

Pauschalsteuer (ryczałt) — kein Steuerfreibetrag

  • Steuer von den Einnahmen (ohne Kosten), Sätze von 2% bis 17%
  • Kein Steuerfreibetrag
  • Lohnt sich bei geringen Kosten

Kurzregel: Wenn Ihr Gewinn unter ca. 80.000 zł pro Jahr liegt, ist der progressive Steuertarif mit Steuerfreibetrag in der Regel günstiger als die Einheitssteuer. Darüber — kommt auf die Kosten an.

Steuerfreibetrag und gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner

Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner veranlagen lassen, verdoppelt sich der Steuerfreibetrag:

  • Zusammen: 60.000 zł Steuerfreibetrag
  • Zusammen: 7.200 zł steuermindernder Betrag

Aber Vorsicht — die gemeinsame Veranlagung ist nur beim progressiven Steuertarif möglich. Einheitssteuer und Pauschalsteuer erlauben sie nicht.

Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung

  • Eine Ehe, die das gesamte Steuerjahr bestand
  • Gütergemeinschaft (oder durch Vertrag/rechtlich vereinbarte Gütertrennung)
  • Beide Ehepartner im progressiven Steuertarif
  • Summe der Gewinne beider Ehepartner im progressiven Steuertarif

FAQ

Ist der Steuerfreibetrag dasselbe wie der steuermindernde Betrag?

Nein. Der Steuerfreibetrag (30.000 zł) ist der Gewinnbetrag, von dem Sie theoretisch keine Steuer zahlen. Der steuermindernde Betrag (3.600 zł) ist der Betrag, um den Sie die berechnete Steuer mindern. Das sind zwei verschiedene Begriffe, die denselben Mechanismus beschreiben.

Gibt es bei der Pauschalsteuer (ryczałt) einen Steuerfreibetrag?

Nein. Die Pauschalsteuer von registrierten Einnahmen hat keinen Steuerfreibetrag. Die Steuer wird ab dem ersten Złoty der Einnahmen berechnet, nach einem Satz, der von der Art der Tätigkeit abhängt (2%–17%).

Gibt es bei der Einheitssteuer einen Steuerfreibetrag?

Nein. Die Einheitssteuer von 19% hat weder einen Steuerfreibetrag noch einen steuermindernden Betrag. Die Steuer wird als 19% des gesamten Gewinns berechnet.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Personen unter 26 Jahren?

Für Personen bis 26 Jahre mit Arbeits- oder Dienstvertrag gilt die PIT-0-Vergünstigung — null Steuer bis 85.528 zł pro Jahr. Im JDG gilt diese Vergünstigung nicht — gewerbliche Tätigkeit ist davon ausgeschlossen.

Profitiert die nicht registrierte Tätigkeit vom Steuerfreibetrag?

Die nicht registrierte Tätigkeit (Einnahmen bis 75% des Mindestlohns) ist innerhalb der monatlichen Grenze vollständig von der Steuer befreit, aber das ist kein „Steuerfreibetrag" im Sinne des PIT. Es handelt sich um ein separates, vereinfachtes Steuerregime.

Rechtsgrundlage

  • Steuerfreibetrag und steuermindernder Betrag: Einkommensteuergesetz (PIT), art. 27f — Dz.U. 2025 poz. 163
  • Steuersätze des progressiven Steuertarifs: Einkommensteuergesetz (PIT), art. 27 ust. 1 — dasselbe Gesetz
  • Vergünstigung für Junge (PIT-0): art. 21 ust. 1 pkt 148 — betrifft nur Arbeits- und Dienstvertrag, nicht JDG
  • Gemeinsame Veranlagung mit Ehepartner: art. 6 ust. 8 — betrifft den progressiven Steuertarif

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