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· 7 min· Paweł Woś

Vertragsstrafen, Bußgelder und Zinsen im Einzelunternehmen (JDG) in Polen — was kein Kostenbestandteil ist (2026)

Vertragsstrafen, Geldstrafen, Bußgelder und Verzugszinsen auf Budgetforderungen sind keine Werbungskosten. Praktischer Leitfaden zum NKUP.

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Nicht jede Ausgabe im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit kann als Kosten abgesetzt werden. Das PIT-Gesetz zählt Kategorien von Kosten auf, die von den Werbungskosten (NKUP) ausgeschlossen sind — unabhängig davon, wie eng sie mit der Tätigkeit verbunden sind.

Die wichtigsten Regeln betreffen Vertragsstrafen, Geldstrafen, Bußgelder und Verzugszinsen. Dies gehören zu den am häufigsten falsch verbuchten Ausgaben in der JDG.

Was das PIT-Gesetz sagt

Art. 23 Abs. 1 des PIT-Gesetzes (Dz.U. 2026 poz. 592) zählt die Kategorien von Kosten auf, die keine Werbungskosten sind. Die wichtigsten für Unternehmer sind:

Vertragsstrafen und Schadensersatz (Nr. 19)

Art. 23 Abs. 1 Nr. 19 schließt vom KUP Vertragsstrafen und Schadensersatz wegen Mängel erbrachter Lieferungen und Leistungen sowie wegen Verzögerung bei deren Beseitigung aus.

Aber Vorsicht — nicht jede Vertragsstrafe ist automatisch NKUP. Der Ausschluss betrifft Strafen, die dem Unternehmer als Leistender auferlegt werden — für Mängel oder Verzug. Vertragsstrafen, die vom Vertragspartner erhalten werden, der den Vertrag nicht erfüllt hat, sind eine Einnahme, während die für Lieferverzug gezahlten NKUP sind.

Geldstrafen und Bußgelder (Nr. 15)

Art. 23 Abs. 1 Nr. 15 schließt vom KUP Geldstrafen und Bußgelder aus, die in Strafverfahren, Strafsteuerverfahren, Verwaltungsverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten verhängt wurden.

Dies umfasst:

  • Verkehrsstrafen (Ordnungswidrigkeiten),
  • Bußgelder des Finanzamts (Strafsteuerverfahren),
  • Sanktionen von Sanepid, PIP, BHP (Verwaltungsverfahren),
  • Bußgelder der Sozialversicherungsanstalt.

Verzugszinsen auf Budgetforderungen (Nr. 18)

Art. 23 Abs. 1 Nr. 18 schließt vom KUP Verzugszinsen auf Budgetforderungen aus, darunter:

  • Zinsen auf Steuerrückstände,
  • Zinsen auf nicht gezahlte ZUS-Beiträge.

Diese unterscheiden sich von Bankzinsen auf einen Unternehmenskredit — letztere können KUP sein (als Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit).

Spenden (Nr. 11)

Art. 23 Abs. 1 Nr. 11 schließt vom KUP Spenden aus, mit Ausnahme von Spenden für die in Art. 23 Abs. 1 Nr. 12 und 13 genannten Zwecke (Tätigkeit für das Gemeinwohl und religiösen Kult). Mehr zu Firmenspenden: Spende aus dem JDG-Unternehmen.

NKUP-Tabelle — Kurzanleitung

| Ausgabe | KUP / NKUP | Rechtsgrundlage | |---|---|---| | Vertragsstrafe an den Kunden für Verzug gezahlt | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 19 | | Schadensersatz für Liefermängel | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 19 | | Verkehrsstrafe | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 15 | | Steuerbußgeld | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 15 | | Zinsen auf Steuerrückstände | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 18 | | Zinsen auf ZUS-Rückstände | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 18 | | Zinsen auf Unternehmenskredit | KUP | Art. 22 Abs. 1 (Finanzierungskosten) | | Vom Kunden erhaltene Vertragsstrafe | Einnahme | Art. 14 Abs. 2 PIT | | Spende | NKUP | Art. 23 Abs. 1 Nr. 11 |

Die häufigsten Fehler

1. Verbuchung der Verkehrsstrafe als Kosten

Eine Verkehrsstrafe ist NKUP, unabhängig davon, ob der Fahrer geschäftlich unterwegs war. Art. 23 Abs. 1 Nr. 15 ist ausnahmslos.

2. Behandeln von Steuerzinsen wie Bankzinsen

Verzugszinsen auf Budgetforderungen (Steuern, ZUS) sind NKUP (Art. 23 Abs. 1 Nr. 18). Zinsen auf einen Bankkredit können KUP sein.

3. Einreihung von Vertragsstrafen in die Kosten

Vertragsstrafen, die dem Kunden für Mängel oder Verzug gezahlt werden, sind ausdrücklich NKUP (Art. 23 Abs. 1 Nr. 19).

4. Spenden als Marketingkosten

Spenden sind NKUP (Art. 23 Abs. 1 Nr. 11), auch wenn sie PR-Charakter haben.

FAQ

Ist eine für Lieferverzug gezahlte Vertragsstrafe ein KUP?

Nein. Art. 23 Abs. 1 Nr. 19 PIT schließt vom KUP Vertragsstrafen und Schadensersatz wegen Mängeln und Verzug bei der Mängelbeseitigung aus.

Sind Zinsen auf den Unternehmenskredit ein KUP?

Ja, Zinsen auf einen für die Tätigkeit aufgenommenen Kredit können ein Werbungskosten sein (Art. 22 Abs. 1 PIT). Es handelt sich nicht um Budgetzinsen (Art. 23 Abs. 1 Nr. 18).

Ist eine Verkehrsstrafe auf dem Weg zum Kunden ein KUP?

Nein. Die Strafe ist NKUP, unabhängig von den Umständen. Art. 23 Abs. 1 Nr. 15 sieht keine Ausnahmen für Dienstreisen vor.

Ist eine Spende an eine wohltätige Stiftung ein KUP?

Nein. Spenden sind vom KUP ausgeschlossen (Art. 23 Abs. 1 Nr. 11 PIT). Sie werden jedoch mit separaten Regeln von der Einkunft abgezogen (bis zu 6 % des Einkommens).

Quellen

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Achtung: Vertragsstrafen, Geldstrafen und Budgetzinsen sind unabhängig von ihrem Bezug zur Tätigkeit vom KUP ausgeschlossen. Bankzinsen können KUP sein — das ist eine andere Vorschrift.

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