PIT-28 für 2025 und die Pauschalsteuer (ryczałt) für ein Einzelunternehmen (JDG) in Polen im Jahr 2026
Wie man PIT-28 einreicht: Frist 30. April, Pauschalsteuerzahlungen bis zum 20., Sätze, Abzüge, Krankenversicherungsbeitrag und private Vermietung.
PIT-28 ist die jährliche Erklärung über Einnahmen, die mit der Pauschalsteuer (ryczałt) besteuert werden. Für 2025 wird sie bis zum 30. April 2026 eingereicht. Die laufende Pauschalsteuer im Jahr 2026 wird monatlich oder — nach Erfüllung der Voraussetzungen — vierteljährlich gezahlt.
Wer reicht PIT-28 ein
PIT-28 reichen unter anderem ein:
- Unternehmer, die ein JDG mit Pauschalsteuer führen,
- Gesellschafter von Personengesellschaften natürlicher Personen, die die Pauschalsteuer nutzen,
- Personen mit Einkünften aus privater Vermietung.
PIT-28 betrifft die Einnahmen, nicht das Einkommen. Betriebsausgaben senken die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer nicht.
Frist für 2025
Die Erklärung für 2025 kann wirksam vom 15. Februar bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
Die Pauschalsteuer für Dezember oder das letzte Quartal des Jahres wird bis zum 20. Januar des folgenden Steuerjahres gezahlt, unter Berücksichtigung der zuvor geleisteten Zahlungen.
Pauschalsteuerzahlungen im Jahr 2026
Monatlich
Die Pauschalsteuer für einen bestimmten Monat wird bis zum 20. Tag des Folgemonats gezahlt.
Es gilt keine Schwelle von 660 zł, die von den laufenden Zahlungen befreit, und die Frist zum 25. Tag des Monats findet keine Anwendung.
Vierteljährlich
Die vierteljährliche Abrechnung ist nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Eine davon ist eine Einnahmengrenze aus dem Vorjahr in Höhe von 200 000 Euro.
Die Pauschalsteuer für ein Quartal wird bis zum 20. Tag des auf das Quartal folgenden Monats gezahlt.
Fällt die Frist auf einen Samstag oder einen gesetzlichen arbeitsfreien Tag, verschiebt sie sich grundsätzlich auf den nächsten Werktag.
Wie berechnet man die Pauschalsteuer
- Teilen Sie Ihre Einnahmen nach den zutreffenden Sätzen auf.
- Ziehen Sie die zulässigen Abzüge von den Einnahmen ab und ordnen Sie sie anteilig zu, wenn mehrere Sätze auftreten.
- Berechnen Sie die Steuer für jeden Satz.
- Berücksichtigen Sie die im Laufe des Jahres geleisteten Zahlungen.
- Weisen Sie in der Erklärung die Nachzahlung oder die Überzahlung aus.
Der Satz hängt von der tatsächlich erbrachten Dienstleistung oder der Art des Verkaufs ab und oft von der PKWiU-Klassifikation. Der PKD-Code oder die Bezeichnung auf der Rechnung allein bestimmt den Satz nicht.
Beispiel
Ein Unternehmer hat in einem Jahr:
- 200 000 zł Einnahmen, besteuert mit 8,5%,
- 50 000 zł Einnahmen, besteuert mit 12%,
- 10 000 zł Einnahmen, besteuert mit 3%.
Vor Abzügen beträgt die Pauschalsteuer:
- 17 000 zł,
- 6 000 zł,
- 300 zł,
- insgesamt 23 300 zł.
Von diesem Betrag zieht man die Zahlungen ab und wendet die korrekt zugeordneten Abzüge an. Man sollte den Betrag von 23 300 zł nicht mit einer anderen Summe im weiteren Verlauf des Beispiels vermischen.
Abzüge bei einer Tätigkeit mit Pauschalsteuer
Ein Unternehmer kann von den Einnahmen unter anderem abziehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sozialversicherungsbeiträge, die nicht anderweitig abgezogen wurden,
- 50% der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, die die mit der Pauschalsteuer besteuerte Tätigkeit betreffen,
- Einzahlungen auf IKZE,
- qualifizierte Spenden,
- den Rehabilitationsfreibetrag,
- den Thermomodernisierungsfreibetrag,
- bestimmte Verluste aus früheren Jahren, wenn die Vorschriften es erlauben, sie mit dieser Quelle zu verrechnen.
Der Abzug des Krankenversicherungsbeitrags betrifft einen Unternehmer mit Pauschalsteuer. Man sollte den Krankenversicherungsbeitrag aus einem JDG nicht automatisch auf Einnahmen aus privater Vermietung übertragen.
Was PIT-28 nicht gewährt
- Betriebsausgaben,
- den Freibetrag von 30 000 zł,
- die gemeinsame Abrechnung der Pauschalsteuer mit dem Ehepartner,
- den Kinderfreibetrag von der Pauschalsteuer selbst.
Hat der Steuerpflichtige auch Einkünfte, die nach der Steuerstaffel besteuert werden, kann er den Kinderfreibetrag oder die begünstigte Abrechnung in der entsprechenden Erklärung für diese Einkünfte nutzen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
Private Vermietung
Die private Vermietung wird im Jahr 2026 mit der Pauschalsteuer besteuert:
- 8,5% bis 100 000 zł Jahreseinnahme,
- 12,5% auf den Überschuss.
Die Zahlungen werden monatlich oder vierteljährlich geleistet, und die Jahreseinnahmen werden in PIT-28 ausgewiesen. Die private Vermietung wird nicht mehr nach der Steuerstaffel abgerechnet.
Wahl der Pauschalsteuer für ein JDG
Die Erklärung über die Wahl der Pauschalsteuer wird bis zum 20. Tag des Monats eingereicht, der auf den Monat folgt, in dem die erste Einnahme im Jahr erzielt wurde. Fällt die erste Einnahme in den Dezember, endet die Frist mit dem Jahresende.
Dies ist keine allgemeine Frist „bis zum 20. Januar“ und keine Frist, die vom Arbeitgeberstatus abhängt.
Wie man PIT-28 einreicht
Die Erklärung kann unter anderem übermittelt werden über:
- Twój e-PIT,
- e-Deklaracje,
- ein Buchhaltungsprogramm mit aktuellem Formular.
Bewahren Sie nach dem Versenden das UPO auf. Zahlen Sie den Steuerbetrag auf das richtige steuerliche Mikrokonto.
Mehrere Erklärungen in einem Jahr
Man kann gleichzeitig PIT-28 und eine andere Erklärung einreichen, zum Beispiel:
- PIT-28 aus einem JDG und PIT-37 aus einem Angestelltenverhältnis,
- PIT-28 aus privater Vermietung und PIT-36 aus anderen nach der Staffel besteuerten Einkünften,
- PIT-28 und PIT-36L, wenn sie getrennte Quellen oder Tätigkeiten betreffen, die gemäß den Vorschriften abgerechnet werden.
Jede Erklärung umfasst die ihr zugehörigen Quellen. Dieselbe Einnahme wird nicht doppelt ausgewiesen.
Die häufigsten Fehler
- Zahlung der Pauschalsteuer bis zum 25. statt bis zum 20. Tag.
- Anwendung einer nicht existierenden Befreiung für eine Steuer bis 660 zł.
- Annahme einer vierteljährlichen Grenze von 2 Mio. Euro statt 200 Tsd. Euro.
- Abzug von Betriebsausgaben.
- Anwendung des Freibetrags.
- Erfassung des Kinderfreibetrags als Abzug von der Pauschalsteuer selbst.
- Abzug des Krankenversicherungsbeitrags aus einem JDG von der privaten Vermietung.
- Wahl des Satzes ausschließlich anhand des PKD-Codes.
- Abrechnung der privaten Vermietung nach der Steuerstaffel.
Quellen
- Podatki.gov.pl — Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen
- Podatki.gov.pl — PIT-28
- Pauschalsteuergesetz — ISAP
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Dieses Material ist allgemeiner Natur. Der Satz und die Abzüge hängen von der Art der Einnahmen und der Situation des Steuerpflichtigen ab.
