Pauschalbetrag für Marketing und Werbung in Polen im Jahr 2026
Pauschalpreise für Werbung, Marketing, PR, Fotografie und Texterstellung. Warum 8,5 % nicht der Standardsatz für Agenturen und Freiberufler ist.
Im Marketing gibt es keinen einheitlichen „Freelancer“-Tarif. Das Gesetz ordnet Tarife bestimmten Diensten und PKWiU-Gruppierungen zu. Zwei Personen, die sich Social-Media-Manager nennen, können unterschiedliche steuerliche Vorteile bieten.
Werbedienstleistungen: 15 %
Auf Erlöse aus Werbedienstleistungen sowie aus Markt- und Meinungsforschungsdienstleistungen wird ein Satz von 15 % in der in Art. 1 genannten Höhe erhoben. 12 des Pauschalbetragsgesetzes.
Dies kann unter anderem die Durchführung einer Kampagne, die Vorbereitung und Durchführung von Werbung oder die Erbringung umfassender Werbedienstleistungen umfassen. Es ist falsch, automatisch 8,5 % auf „Marketing“ anzuwenden, nur weil der Unternehmer Freiberufler ist.
PR und Beratung
Auch Dienstleistungen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Unternehmensberatung müssen mit den 15 %-Satzbereichen verglichen werden.
Wenn der Auftragnehmer nicht nur Inhalte veröffentlicht, sondern auch eine Strategie entwickelt, Managemententscheidungen empfiehlt oder Unternehmenskommunikation durchführt, ist die Beschreibung „Social-Media-Dienste“ möglicherweise zu allgemein.
Fotografie und Design
Das Gesetz listet unter anderem fotografische Dienstleistungen und spezialisierte Designdienstleistungen getrennt auf. Sie sollten nicht den PKD-Code mit der Endung „.Z“ in der PKWiU-Tabelle eingeben oder einen einheitlichen Satz von 8,5 % für jedes Foto, jede Grafik oder jedes Design anwenden.
Für Spezialdesign kann ein Satz von 14 % erhoben werden, fotografische Leistungen sind in einer Sonderposition im Tarifkatalog enthalten. Das Endergebnis hängt von der aktuellen PKWiU-Gruppierung ab.
Texterstellung
„Copywriting“ ist keine eigenständige gesetzliche Kategorie. Text kann ein Element sein:
- Werbedienst,
- PR,
- umfassendes Kampagnenmanagement,
- kreative Aktivitäten,
- ein separater Redaktionsdienst.
Der Satz richtet sich nach der tatsächlichen Leistung. Texterstellung sollte nicht nur zur Rechtfertigung des gewählten Preises dem Fachdesign zugeordnet werden.
Websites und IT-Dienste
Website-Grafikdesign, Programmierung, Softwareberatung und Werbedienstleistungen sind verschiedene Aktivitäten. Für einige Softwaredienstleistungen wird ein Steuersatz von 12 % erhoben, was jedoch nicht bedeutet, dass 12 % für jedes Website-Design gelten.
Im Falle eines Vertrages, in dem mehrere Dienstleistungen zusammengefasst sind, muss festgestellt werden, ob diese getrennt sind und wie die Einnahmen entsprechend den Tarifen erfasst werden.
PKD und PKWiU
Zur Registrierung von Aktivitäten werden PKD-Codes wie 73.11.Z verwendet. Sie sind keine PKWiU-Codes auf der Rechnung und bestimmen nicht den Pauschalsatz.
Bei Unklarheiten über die Einstufung können Sie beim Statistischen Zentralamt Auskünfte zur Einstufung beantragen und bei erheblichem Steuerrisiko eine individuelle Auslegung auf Basis der korrekten Gruppierung in Betracht ziehen.
Provisionen und Werbebudgets
Das Einkommen muss pauschal korrekt ermittelt werden. Handelt eine Agentur im eigenen Namen und stellt dem Kunden den vollen Betrag in Rechnung, ist es unter Umständen nicht immer möglich, nur die Marge nach Abzug des Mediabudgets zu versteuern.
Das Modell der Vermittlung, Weiterverrechnung und des Einkaufs von Werbung im eigenen Namen erfordert eine Analyse des Vertrags und der Abläufe. Eine gesonderte Übertragung in Google Ads oder Meta Ads allein ist nicht ergebnisbestimmend.
VAT
Inländische Werbeleistungen unterliegen grundsätzlich dem Regelsatz der VAT, sofern keine subjektive Befreiung vorliegt.Im Jahr 2026 liegt die Grenze für die persönliche Befreiung bei Verkäufen bei 240.000 PLN. Beratungsleistungen können von der Ausnahmeregelung ausgenommen sein, daher kommt es auch auf den Vertragsumfang an, bevor die Grenze erreicht wird.
Bei B2B-Leistungen für einen ausländischen Steuerpflichtigen wird zunächst der Ort der Leistungserbringung ermittelt. Das Fehlen der polnischen VAT bedeutet keine „Befreiung“; Dies ist in Polen häufig eine nicht steuerpflichtige Dienstleistung.
Formularvergleich
Vergleichen Sie „Einkommen × Pauschale“ nicht mit „Einkommen × 19 %“ und kündigen Sie keine Einsparungen an. Der vollständige Vergleich umfasst:
- korrekter Tarif für jede Dienstleistung,
- Subunternehmer und Kampagnenkosten,
- Krankenversicherungsprämie,
- Steuererleichterungen und sonstige Einkünfte,
- Methode zur Ermittlung der Einnahmen aus Kundenbudgets.
Quellen
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An Paweł schreiben oder siehe Oxyok-Buchhaltung.
Das Material ist allgemeiner Natur. Der Satz richtet sich nach der tatsächlichen Leistung und PKWiU.
