Familiensteuerabzug (PIT) in Polen 2026
Familienabzug im PIT in Polen 2026. Kinder, Ehegatte, zustehende Abzüge, Grenzen, Zusammenveranlagung.
Der Familienabzug (pro-familieller Abzug) ist eine der beliebtesten steuerlichen Vergünstigungen in Polen. Er ermöglicht es, einen Betrag pro Kind von der Steuer abzuziehen — und kann Ihre PIT (Einkommensteuer) erheblich senken.
In diesem Leitfaden erkläre ich, wie der Familienabzug im Jahr 2026 funktioniert.
Familien-Erleichterung — Steuerabzug für Kinder im PIT
Der für Eltern verfügbare Kinder-Steuerabzug senkt die Einkommensteuer. Der Betrag beträgt 1.112,04 zł pro Jahr und Kind. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 85.528 zł; für Paare bei 85.528 zł je Elternteil.
Abzugsbeispiele
Wichtig: Der Abzug gilt auch für volljährige Kinder in Ausbildung (bis 25 Jahre). Bewahren Sie die Nachweise auf.
Möchten Sie prüfen, wie viel Ihnen die Familien-Erleichterung bringt?
Prüfen wir →Beträge nach Art. 27f des PIT-Gesetzes (Stand 2026). Monatsbetrag: 1/12 × 1.112,04 zł = 92,67 zł. Einkommensgrenze: 12× Durchschnittslohn (85.528 zł im Jahr 2026).
Wem steht der Kinderabzug zu?
Der Abzug steht dem Steuerpflichtigen zu, der:
- Ein Kind pflegt, erzieht oder das Sorgerecht ausübt
- Den Kinderabzug im Rahmen des PIT nutzt
- Ein Einkommen unterhalb der Grenze hat (85 528 zł pro Kind)
Wer gilt als "Kind" für den Abzug?
- Eigenes Kind (leiblich, adoptiert)
- Adoptivkind
- Kind unter gesetzlicher Vormundschaft
- Kind in Pflegefamilie
Grenzen des Kinderabzugs 2026
| Anzahl Kinder | Monatlicher Abzug | Jährliche Grenze | |---------------|--------------------|-------------------| | 1 Kind | 92,67 zł | 1 112,04 zł | | 2 Kinder | 92,67 zł + 92,67 zł | 1 112,04 zł + 1 112,04 zł | | 3+ Kinder | 92,67 zł (1. und 2.), 166,67 zł (3. und folgende) | 1 112,04 zł + 1 112,04 zł + 2 000,04 zł |
Der Abzug erfolgt vom Steuerbetrag (nicht vom Einkommen).
Einkommensgrenze
Der Abzug für das 1. und 2. Kind steht zu, wenn Ihr Einkommen 85 528 zł pro Jahr nicht übersteigt. Für das 3. und weitere Kinder — ohne Einkommensgrenze.
Wie macht man den Kinderabzug geltend?
Bei der Steuerprogression (PIT-37, PIT-36)
Sie ziehen den Abzug vom Steuerbetrag in der Jahreserklärung ab.
Bei der Linearsteuer (PIT-36L)
Der Abzug steht bei der Linearsteuer nicht zu.
Beim Ryczałt (PIT-28)
Der Abzug steht zu — aber vom Ryczałt-Betrag. Die Einkommensgrenze (85 528 zł) bezieht sich auf den Ryczałt-Umsatz.
Familienabzug und Zusammenveranlagung
Zusammenveranlagung von Ehegatten
- Doppelter Freibetrag (60 000 zł zusammen)
- Kinderabzug — jeder Ehegatte zieht die Hälfte ab
- Voraussetzung: Ehe, Gütergemeinschaft
Alleinerziehender Elternteil
- Veranlagung als alleinstehender Elternteil, der ein Kind erzieht
- Doppelter Freibetrag (60 000 zł)
- Voraussetzungen: nicht verheiratet, erzieht ein Kind
Weitere familienbezogene Abzüge
Rehabilitationsabzug
- Ausgaben für Rehabilitationszwecke
- Nutzung des eigenen PKW (Grenze 6 000 zł)
- Medikamente, orthopädische Hilfsmittel
Programm „Rodzina 800+"
- Wirken sich nicht auf den PIT aus (das ist eine Leistung, kein Abzug)
- 800+ wird als Einkommen besteuert
IKZE (individuelles Rentenkonto)
- Einzahlungen in das Ikze werden vom Einkommen abgezogen
- Einzahlungsgrenze: 9 388,80 zł (2026)
FAQ
Steht der Kinderabzug beim Ryczałt zu?
Ja. Der Kinderabzug wird vom Ryczałt abgezogen (nicht vom Umsatz). Die Einkommensgrenze von 85 528 zł betrifft den Ryczałt-Umsatz.
Steht der Kinderabzug bei der Linearsteuer zu?
Nein. Die Linearsteuer erlaubt keinen Kinderabzug.
Wird 800+ in die Einkommensgrenze für den Kinderabzug einbezogen?
Ja. 800+ ist Einkommen und fällt unter die Grenze von 85 528 zł.
Hat der alleinerziehende Elternteil einen doppelten Freibetrag?
Ja. Der alleinerziehende Elternteil wird wie Ehegatten veranlagt (einschließlich des zweiten Kindes / kombinierte Einkünfte).
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Hinweis: Kinderabzug: ab 1 112,04 zł pro Kind und Jahr. Einkommensgrenze 85 528 zł (1. und 2. Kind). Bei Linearsteuer nicht zulässig. Vor der Entscheidung konsultieren Sie einen Steuerberater.
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