Thermomodernisierungsermäßigung, JDG und Pauschalsteuer (2026) — in Polen
Thermomodernisierungsermäßigung im Jahr 2026: Abzug auch bei der Pauschalsteuer (ryczałt), Limit 53 000 zł, Frist von 3 Jahren, Rechnungen und begünstigte Ausgaben.
Die Thermomodernisierungsermäßigung (ulga termomodernizacyjna) erlaubt es dem Eigentümer oder Miteigentümer eines bestehenden Einfamilienwohngebäudes, Ausgaben für ein Thermomodernisierungsvorhaben abzuziehen. Das Limit beträgt 53 000 zł pro Steuerpflichtigem — insgesamt für alle ihm gehörenden Gebäude und Vorhaben.
Die Ermäßigung können Personen nutzen, die ihr Einkommen nach dem progressiven Steuertarif (Skala), der Linearsteuer sowie der Pauschalsteuer von erfassten Einnahmen (ryczałt) abrechnen. Bei der Pauschalsteuer mindert der Abzug die in der PIT-28 ausgewiesenen Einnahmen.
Wer kann sie in Anspruch nehmen
Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer eines Einfamilienwohngebäudes sein. Die Ermäßigung betrifft ein bereits bestehendes Gebäude; sie dient nicht dem Abzug der Baukosten eines neuen Hauses.
Das bloße Führen einer JDG ist keine Voraussetzung. Es handelt sich um einen Abzug in der PIT (PIT) einer natürlichen Person, den auch Unternehmer nutzen können, wenn sie die Voraussetzungen der Ermäßigung erfüllen.
Welche Ausgaben abziehbar sind
Der Abzug umfasst nur Materialien, Anlagen und Dienstleistungen, die in dem durch Verordnung des zuständigen Ministers festgelegten Verzeichnis aufgeführt sind. Je nach Umfang des Vorhabens können das unter anderem sein:
- Materialien zur Dämmung von Wänden, Dächern und Fundamenten,
- Austausch von Fenstern und Türen,
- Wärmepumpe samt notwendiger Infrastruktur,
- Photovoltaikanlage und Sonnenkollektor,
- Energie- oder Wärmespeicher sowie Energiemanagementsystem,
- mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung,
- Audit, Planung und im Verzeichnis genannte Montagedienstleistungen.
Es genügt nicht, dass eine Ausgabe die Effizienz des Hauses allgemein verbessert. Sie muss in das geltende Verzeichnis fallen und mit einem Thermomodernisierungsvorhaben verbunden sein.
Limit von 53 000 zł
Das Limit von 53 000 zł gilt pro Steuerpflichtigem, nicht pro Gebäude. Ehegatten, die Miteigentümer sind, können jeweils ein eigenes Limit von 53 000 zł haben, aber jeder von ihnen zieht die Ausgaben entsprechend seinem eigenen Anspruch auf die Ermäßigung und den vorhandenen Belegen ab.
Enthält eine Ausgabe Umsatzsteuer (VAT), ziehen Sie den Bruttobetrag nur in dem Teil ab, in dem die USt nicht auf Grundlage des Umsatzsteuergesetzes abgezogen wurde.
Beispiel: Eine Person mit Linearsteuer trägt 40 000 zł an begünstigten Ausgaben und hat ausreichendes Einkommen. Eine Minderung der Bemessungsgrundlage um 40 000 zł kann die PIT um 7 600 zł verringern. Das ist eine Vereinfachung — die tatsächliche Wirkung hängt von der Bemessungsgrundlage, anderen Abzügen und davon ab, ob die Ausgabe nicht bereits anderweitig abgerechnet wurde.
Frist von drei Jahren
Das Vorhaben muss innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren abgeschlossen werden, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres, in dem die erste Ausgabe getragen wurde.
Schließen Sie das Vorhaben nicht in dieser Frist ab, müssen die zuvor abgezogenen Beträge dem Einkommen oder den Einnahmen des Jahres hinzugerechnet werden, in dem die Frist abgelaufen ist.
Wenn Einkommen oder Einnahmen nicht ausreichen
Einen Betrag, der im Jahr der Ausgabe keine Deckung im Einkommen oder in den Einnahmen fand, können Sie in den Folgejahren abziehen. Der Abzugszeitraum darf sechs Jahre nicht überschreiten, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die erste Ausgabe getragen wurde.
Nachweis der Ermäßigung
Die Ausgabe weisen Sie mit einer Rechnung nach, die von einem umsatzsteuerpflichtigen (VAT) Unternehmer ausgestellt wurde, der nicht die USt-Befreiung in Anspruch nimmt. Möglich ist auch eine Rechnung mit VAT, die von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat ausgestellt wurde.
Sie können den Teil einer Ausgabe nicht abziehen, der:
- in anderer Form finanziert oder erstattet wurde,
- den Betriebsausgaben (Werbungskosten) zugerechnet wurde,
- bereits auf anderer Grundlage vom Einkommen oder von den Einnahmen abgezogen wurde.
Diese Regel ist besonders wichtig, wenn Sie einen Teil des Hauses oder der Anlage im Rahmen der Geschäftstätigkeit abrechnen.
Wie die Ermäßigung geltend zu machen ist
Die Ermäßigung rechnen Sie in der passenden Steuererklärung ab:
- PIT-36 oder PIT-37 — beim progressiven Steuertarif (Skala),
- PIT-36L — bei der Linearsteuer,
- PIT-28 — bei der Pauschalsteuer (ryczałt).
Der Steuererklärung fügen Sie die Anlage PIT/O bei.
FAQ
Funktioniert die Ermäßigung bei der Pauschalsteuer?
Ja. Sie ziehen die Ausgaben von den pauschal besteuerten Einnahmen ab und weisen die Ermäßigung in der PIT-28 mit der Anlage PIT/O aus.
Muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Es ist keine allgemeine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung. Die Kosten des Audits können jedoch zu den vom Verzeichnis erfassten Ausgaben gehören.
Beträgt das Limit 53 000 zł pro Haus?
Nein. Es ist das Gesamtlimit des Steuerpflichtigen für alle Vorhaben in Gebäuden, deren Eigentümer oder Miteigentümer er ist.
Kann ich die gesamte Ausgabe auf einmal abziehen?
Ja, bis zur Höhe des Einkommens oder der Einnahmen und des verbleibenden Limits. Den nicht genutzten Teil können Sie auf die Folgejahre übertragen, nicht länger als sechs Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres der ersten Ausgabe.
Quelle
- Podatki.gov.pl — Ulga termomodernizacyjna PIT, Aktualisierung 15. Dezember 2025; Abrechnungsregeln bei PIT-28, PIT-36, PIT-36L und PIT-37, Limit sowie Fristen
Brauchen Sie Hilfe?
Ich führe die JDG-Buchhaltung — auch für Unternehmer, die die Thermomodernisierungsermäßigung abrechnen. Ab 49 zł + USt monatlich.
Schreiben Sie an [email protected] oder besuchen Sie oxyok.com/pl.
Hinweis: Die Ausgabe muss im geltenden Verzeichnis enthalten sein und darf nicht doppelt abgerechnet werden. Ist ein Teil des Hauses oder der Anlage mit der Geschäftstätigkeit verbunden, muss die steuerliche Erfassung der Ausgabe getrennt werden.
