MwSt (VAT) bei Pflege für Senioren: Befreiung ohne Umsatzgrenze
Pflegedienstleistungen für Senioren als JDG sind ohne die Grenze von 200.000 zł von der MwSt befreit — auf Grundlage von art. 43 ust. 1 pkt 23, nicht der Kleinunternehmerbefreiung. Praktischer Leitfaden für neue Pflegeunternehmen.
Wenn Sie gerade ein Pflegeunternehmen registriert haben, haben Sie wahrscheinlich von der Grenze von 200.000 zł für die MwSt (VAT)-Befreiung gehört. Die meisten Buchhalter fangen damit an. Aber bei der Pflege von Senioren spielt diese Grenze keine Rolle.
Zwei Arten der MwSt-Befreiung
Im MwSt-Gesetz gibt es zwei unabhängige Befreiungsmechanismen:
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Kleinunternehmerbefreiung (art. 113 ust. 1) — betrifft jeden, der die Umsatzgrenze von 200.000 zł pro Jahr nicht überschreitet. Dies ist keine branchenspezifische Befreiung, sondern eine Regelung für kleine Unternehmen allgemein.
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Gegenstandsbezogene Befreiung (art. 43 ust. 1 pkt 23) — betrifft bestimmte Sozialhilfeleistungen, einschließlich der Pflege älterer Menschen an ihrem Wohnort. Diese Befreiung ist absolut — sie gilt unabhängig vom Umsatz.
Wenn Sie Pflegedienstleistungen erbringen, die unter pkt 23 fallen, betrifft Sie die MwSt (VAT)-Befreiung ab dem ersten Złoty und endet nicht nach Überschreiten von 200.000 zł.
Was genau unter die Befreiung fällt
Die Befreiung umfasst Sozialhilfeleistungen, die von natürlichen Personen erbracht werden, die ein Unternehmen betreiben, darunter:
- Pflege älterer Menschen an ihrem Wohnort
- Hilfe für Menschen mit Behinderungen
- Pflegedienstleistungen im Rahmen der Sozialhilfe
Entscheidend ist, dass die Dienstleistung in die Definition der Sozialhilfe nach dem Sozialhilfegesetz fallen muss — und keine allgemeine „Begleit"- oder „Reinigungs"-Dienstleistung sein darf.
Was Sie auf der Rechnung eintragen
Das ist der häufigste Fehler beim Start. Eine Rechnung mit dem Steuersatz „zw" (befreit) und einem leeren Feld für die Rechtsgrundlage wirkt für das Finanzamt verdächtig. Auf der ersten Rechnung sollten Sie bei der Position eintragen:
MwSt-Befreiung: art. 43 ust. 1 pkt 23 des MwSt-Gesetzes
So ist Ihre Dokumentation von Anfang an sauber, und Sie müssen sich bei einer Prüfung nicht rechtfertigen.
Die Falle: Arbeit über eine ausländische Agentur
Wenn Sie über eine Pflegeagentur aus Deutschland oder den Niederlanden arbeiten (Promedica24, Carework, Vermaat & Van Gessel und andere), kommt eine zusätzliche Formalität hinzu:
- Ihre Pflegedienstleistungen bleiben weiterhin von der MwSt (VAT) befreit
- Aber die Provision der Agentur ist ein Dienstleistungsimport — sie muss als Reverse Charge abgerechnet werden
- Erforderlich ist die MwSt (VAT)-UE-Registrierung (auch wenn Sie kein aktiver MwSt-Steuerpflichtiger sind)
Das bedeutet nicht, dass Sie MwSt zahlen müssen. Es bedeutet, dass Sie sich als MwSt (VAT)-UE-Steuerpflichtiger ausschließlich für Zwecke des Dienstleistungsimports registrieren müssen — das ist eine andere Registrierung als die übliche MwSt-Pflicht.
Zusammenfassung in drei Punkten
- Die Befreiung nach art. 43 ust. 1 pkt 23 ist unbegrenzt — Sie verlieren sie nicht nach 200.000 zł
- Tragen Sie die Rechtsgrundlage auf der Rechnung ein — „art. 43 ust. 1 pkt 23 des MwSt-Gesetzes"
- Arbeit über eine ausländische Agentur = MwSt (VAT)-UE — auch wenn Ihre Dienstleistungen ohne MwSt sind
Rechtsgrundlage und Auslegungen
MwSt-Gesetz — Dz.U. 2025 poz. 775 t.j.:
- art. 43 ust. 1 pkt 23 — gegenstandsbezogene Befreiung für Sozialhilfeleistungen (absolut, ohne Umsatzgrenze)
- art. 113 ust. 1 — Kleinunternehmerbefreiung bis 200.000 zł (für andere Tätigkeiten)
- art. 28b — Ort der Leistungserbringung (Reverse Charge beim Dienstleistungsimport)
Sozialhilfegesetz — Dz.U. 2025 poz. 163 t.j. — definiert den Umfang der Sozialhilfeleistungen, die unter die Befreiung nach art. 43 ust. 1 pkt 23 fallen.
Individuelle Auslegungen — Der Direktor des KIS hat mehrfach bestätigt, dass Pflegedienstleistungen für ältere Menschen, die von einem JDG am Wohnort der betreuten Person erbracht werden, unter die Befreiung nach art. 43 ust. 1 pkt 23 des MwSt-Gesetzes fallen, unabhängig vom Umsatz. Aktuelle Auslegungen finden Sie in EUREKA — der MF-Auslegungsdatenbank (Suche: „opieka VAT 43" oder „pomoc społeczna zwolnienie").
Hinweis: Individuelle Auslegungen schützen nur den Steuerpflichtigen, der sie beantragt hat — sie sind nicht allgemein verbindlich. Aber sie bestätigen die Rechtsprechungslinie des Direktors des KIS.
Ich führe die Buchhaltung für Pflege-Einzelunternehmen. Wenn Sie Fragen zu MwSt (VAT), Sozialversicherung (ZUS) oder PIT bei der Pflege haben — schreiben Sie mir oder vereinbaren Sie ein Gespräch. Buchhaltung ab 49 zł + MwSt (VAT) monatlich.
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