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· 8 min· Paweł Woś

Pauschalsteuer (ryczałt) für Bauleistungen in Polen (2026): 5,5%, Material und USt

Bauleistungen mit Pauschalsteuer (ryczałt) im Jahr 2026: Satz 5,5%, Materialabrechnung, USt 8% oder 23% und verpflichtender Mechanismus der geteilten Zahlung (split payment) für Positionen aus Anlage Nr. 15.

ryczałtBauleistungenPKWiU 41-435,5%USt2026

Einnahmen aus Bauarbeiten werden grundsätzlich mit der Pauschalsteuer (ryczałt) von 5,5% besteuert. Eingebautes Material im Rahmen einer einzigen Leistung wird nicht automatisch zu einem gesonderten Handel, nur weil Sie es als separate Position auf der Rechnung ausweisen.

Bei der Umsatzsteuer (USt) gibt es kein inländisches Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) mehr für Bauleistungen. Seit dem 1. November 2019 wurde es in den im Gesetz bestimmten Fällen durch den verpflichtenden Mechanismus der geteilten Zahlung (split payment) ersetzt.

Pauschalsteuer (ryczałt) für Bauleistungen

Spezialarbeiten (PKWiU 43) = 5,5%, allgemeiner Bau (PKWiU 41-42) = 5,5%. Materialien separat = 3%.

Sätze für Bauwesen

Spezialarbeiten — 5,5%
PKWiU 43: Verputzen, Malen, Elektrik, Sanitär
Allgemeiner Bau — 5,5%
PKWiU 41-42: Gebäude, Straßen, Brücken

Wie Materialien abrechnen?

Option 1: Alles als Dienstleistung
Material im Leistungpreis enthalten.
Option 2: Trennen
Materialien separat → 3%. Arbeitsleistung → 5,5% oder 5,5%.

Beispiel: Bad 6 500 zł

Option 1: 6 500 × 5,5% = 358 zł
Option 2: Material 4 000 × 3% + Arbeit 2 500 × 5,5% = 258 zł
Ersparnis: 100 zł

Hauptregel: Eine getrennte Rechnungsposition macht aus der Bauleistung keinen Handel. 3 % kommen nur bei einem tatsächlich eigenständigen Warenverkauf in Betracht.

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Bauarbeiten unterliegen grundsätzlich 5,5 %. 3 % setzen einen tatsächlich eigenständigen Warenverkauf voraus; eine getrennte Rechnungsposition reicht nicht.

Satz 5,5% für Bauarbeiten

Das Pauschalsteuergesetz sieht einen Satz von 5,5% für Einnahmen aus Bauarbeiten vor. In der Praxis umfasst dies Arbeiten, die in den entsprechenden Gruppierungen der polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen (PKWiU) der Abteilungen 41–43 eingeordnet sind, unter anderem:

  • die Errichtung von Gebäuden und Tiefbauobjekten,
  • Elektro-, Wasser-/Abwasser-, Gas- und Wärmeinstallationen,
  • Putzarbeiten, Verlegen von Böden und Einbau von Tischlerei,
  • Malen und Verglasen,
  • Abbruch-, Erd-, Dach- und Abschlussarbeiten.

Der bloße im Unternehmensregister (CEIDG) eingetragene PKD-Tätigkeitscode reicht jedoch nicht aus. Der Satz hängt von der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit und ihrer PKWiU-Einordnung ab.

Material im Leistungspreis

Wenn Sie sich verpflichten, eine Renovierung auszuführen, das erforderliche Material bereitstellen und für das Endergebnis verantwortlich sind, rechnen Sie in der Regel eine einzige Bauleistung ab. Dann ist die gesamte fällige Einnahme — Arbeitsleistung samt Material — grundsätzlich eine Einnahme aus Bauarbeiten, die mit 5,5% besteuert wird.

Beispiel: Sie vereinbaren, eine Wohnung für 8 000 zł zu streichen, kaufen Farbe und Werkzeug auf eigene Rechnung, und der Kunde nimmt das fertige Ergebnis ab. Die bloße Angabe des Farbwerts auf der Rechnung bedeutet noch nicht, dass Sie einen gesonderten Handelsverkauf betreiben.

Beim ryczałt ziehen Sie die Materialkosten nicht von der Einnahme ab.

Wann kann ein gesonderter Materialverkauf 3% haben?

Der Satz von 3% kann Anwendung finden, wenn Sie tatsächlich einen gesonderten Verkauf von zum Weiterverkauf erworbenen Waren vornehmen, unabhängig von der Bauleistung.

Über die Eigenständigkeit entscheiden nicht:

  • eine separate Position auf der Rechnung,
  • eine beliebige Aufteilung des Preises zwischen „Material" und „Arbeitsleistung",
  • der Anteil des Materials am Gesamtpreis.

Von Bedeutung sind der Vertrag, die Verantwortung der Parteien, die Art der Preisbestimmung, die Möglichkeit, das Material ohne die Leistung zu erwerben, sowie der wirtschaftliche Sinn der Transaktion. Eine künstliche Aufteilung einer einzigen Leistung allein zum Zweck der Anwendung eines niedrigeren Satzes ist riskant.

USt 23% oder 8%

Der Standard-USt-Satz für Bauleistungen beträgt 23%. Der Satz von 8% kann auf die Lieferung, den Bau, die Renovierung, die Modernisierung, die thermische Modernisierung, den Umbau oder Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken angewendet werden, die vom sozialen Wohnungsbauprogramm erfasst sind, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind.

Für freistehende Einfamilienwohnhäuser beträgt die Nutzflächengrenze 300 m² und für Wohnungen 150 m². Bei Überschreitung der Grenze wird der Satz von 8% anteilig auf den Teil der Bemessungsgrundlage angewendet, der der von der Grenze erfassten Fläche entspricht; der übrige Teil wird mit dem Standardsatz besteuert.

Nicht jede Arbeit „in einer Wohnung" hat automatisch 8%. Von Bedeutung sind die Art des Objekts, der Umfang der Arbeiten und der Ort ihrer Ausführung.

Split Payment statt Reverse Charge

Das inländische Reverse Charge für Bauleistungen gilt seit dem 1. November 2019 nicht mehr.

Der verpflichtende Mechanismus der geteilten Zahlung (MPP) wird angewendet, wenn kumulativ:

  • die Rechnung eine Transaktion zwischen Steuerpflichtigen dokumentiert,
  • ihr Gesamtforderungsbetrag 15 000 zł brutto übersteigt,
  • die Rechnung mindestens eine Ware oder Leistung aus der Anlage Nr. 15 zum USt-Gesetz umfasst.

In der Anlage Nr. 15 befinden sich zahlreiche Bauleistungen. Auf der Rechnung muss dann der Vermerk „Mechanismus der geteilten Zahlung" angebracht werden, und der Käufer zahlt mit der MPP-Überweisungsmitteilung.

Der Schwellenwert von 15 000 zł allein reicht nicht aus. Enthält die Rechnung keine Position aus der Anlage Nr. 15, ist split payment auf dieser Grundlage nicht verpflichtend, auch wenn der Käufer es freiwillig anwenden kann.

Beispiel für eine Pauschalsteuer-Abrechnung

Ein Unternehmen führt eine Renovierung für 20 000 zł netto aus. Das Material ist Bestandteil einer einzigen Leistung und kostet den Auftragnehmer 7 000 zł.

  • Einnahme für den ryczałt: 20 000 zł,
  • die Materialkosten mindern die Einnahme nicht,
  • ryczałt 5,5%: 1 100 zł.

Wenn die Rechnung zwischen USt-Steuerpflichtigen ausgestellt wird, 15 000 zł brutto übersteigt und eine Leistung aus der Anlage Nr. 15 umfasst, ist der verpflichtende MPP anzuwenden.

Häufigste Fehler

1. Reverse Charge auf einer inländischen Baurechnung

Das ist überholt. Das inländische Reverse Charge für diese Leistungen wurde 2019 abgeschafft.

2. MPP für jede Rechnung über 15 000 zł

Die Pflicht erfordert zusätzlich eine Position aus der Anlage Nr. 15 und die Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen.

3. Automatische 3% für Material auf einer separaten Position

Die Art der Rechnungsbeschreibung schafft keinen gesonderten Verkauf, wenn Sie wirtschaftlich eine einzige Bauleistung erbringen.

4. USt 8% für jede Leistung im Haus oder in der Wohnung

Der Satz von 8% wird nur nach Erfüllung der Voraussetzungen hinsichtlich der Art des Objekts und der Arbeiten angewendet.

5. Abzug von Materialeinkäufen beim ryczałt

Der ryczałt erlaubt keine Verrechnung von Werbungskosten (KUP). Ein hoher Materialanteil kann für einen Vergleich mit der Steuerskala oder der linearen Steuer sprechen.

FAQ

Hat Malen 5,5% ryczałt?

Wenn die ausgeführte Tätigkeit eine Bauarbeit ist, die von der zutreffenden PKWiU-Gruppierung erfasst wird — grundsätzlich ja.

Haben Baumaterialien 3%?

Nur wenn sie Gegenstand einer tatsächlich gesonderten Handelstätigkeit sind. Material, das Bestandteil einer einzigen Bauleistung ist, geht nicht automatisch auf 3% über.

Haben B2B-Bauleistungen Reverse Charge?

Nicht im inländischen Verkehr. Seit November 2019 wird in bestimmten Fällen der verpflichtende split payment angewendet.

Erfordert jede Baurechnung über 15 000 zł MPP?

Nein. Sie muss auch eine Position aus der Anlage Nr. 15 umfassen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Quellen

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Hinweis: Der ryczałt für Bauarbeiten beträgt grundsätzlich 5,5%. Ein gesonderter Materialverkauf erfordert eine tatsächliche Trennung der Leistungen und nicht nur zwei Positionen auf der Rechnung.

Pauschalsteuer (ryczałt) für Bauleistungen in Polen (2026): 5,5%, Material und USt