Mittelstandssteuerermäßigung 2026? Gibt es seit 2022 nicht mehr — das gilt stattdessen — in Polen
Die Mittelstandssteuerermäßigung wurde Mitte 2022 abgeschafft. 2026 gelten bei der progressiven Besteuerung die Sätze 12%/32% und ein Freibetrag von 30 000 zł. Was das für Einzelunternehmen (JDG) bedeutet.
Sie suchen die "Mittelstandssteuerermäßigung" für 2026? Sie werden sie nicht finden. Diese Ermäßigung existiert seit Mitte 2022 nicht mehr. Wenn Ihnen heute jemand die Steuer damit berechnet, rechnet er falsch.
In diesem Artikel erkläre ich, was sie war, warum sie verschwand und was Ihnen 2026 als Einzelunternehmen (JDG) bei progressiver Besteuerung tatsächlich zur Verfügung steht.
Was die Mittelstandsermäßigung war
Die Mittelstandssteuerermäßigung trat am 1. Januar 2022 zusammen mit der Steuerreform Polski Ład in Kraft. Sie betraf Einkommen zwischen 68 412 zł und 133 692 zł jährlich und richtete sich an zwei Gruppen: Angestellte und Unternehmer bei progressiver Besteuerung (skala podatkowa). Ihr Zweck war es, den Wegfall der Absetzbarkeit des Krankenversicherungsbeitrags auszugleichen, den Polski Ład allen genommen hatte.
Die Ermäßigung hatte eine komplizierte Formel, die separat für jeden Monat und separat für die Jahresabrechnung berechnet wurde. In der Praxis war sie eines der meistkritisierten Elemente der gesamten Reform.
Warum sie verschwand
Die Regierung zog sie nach einem halben Jahr zurück. Das als "Polski Ład 2.0" bezeichnete Gesetz schaffte die Mittelstandsermäßigung mit Wirkung zum 1. Juli 2022 ab, die Wirkung erstreckte sich jedoch rückwirkend auf das gesamte Jahr 2022.
Damit niemand durch die unterjährige Änderung schlechter gestellt wurde, führte der Gesetzgeber zwei Schutzmechanismen ein:
- Senkung des ersten Steuersatzes der progressiven Skala von 17% auf 12%
- Mechanismus der hypothetischen Steuerschuld für 2022 — das Finanzamt verglich, wie viel der Steuerpflichtige mit und ohne Ermäßigung gezahlt hätte, und erstattete die Differenz, wenn jemand durch die Änderung verlor
Seit der Abrechnung für 2023 gibt es die Mittelstandsermäßigung in keiner Form mehr. Das ist Geschichte, kein geltendes Recht.
Was Sie 2026 stattdessen haben
Bei der progressiven Besteuerung gelten 2026:
- Sätze von 12% und 32%, Schwelle bei 120 000 zł
- Freibetrag von 30 000 zł jährlich, d. h. ein Betrag, der die Steuer um 3 600 zł mindert
- PIT-2 — die Erklärung zur Anwendung des steuermindernden Betrags bei den Vorauszahlungen. Betrifft vor allem Angestelltenverhältnisse, denn im Einzelunternehmen (JDG) berücksichtigen Sie den Freibetrag selbst, in Ihren monatlichen PIT-Vorauszahlungen
Das ist alles — keine zusätzliche Schwellenermäßigung für Einkommen im mittleren Bereich. Den vollständigen Mechanismus von Freibetrag und steuermindernder Größe habe ich separat beschrieben in Freibetrag von der Steuer 2026 im Einzelunternehmen (JDG).
Progressive Besteuerung, Linearsteuer oder Pauschalsteuer
Da es die Mittelstandsermäßigung nicht mehr gibt, lautet die eigentliche Frage anders: Wann lohnt sich progressive Besteuerung mit Freibetrag überhaupt. Kurz gesagt: Bei niedrigeren Einkommen gewinnt meist die progressive Besteuerung, weil die ersten 30 000 zł steuerfrei sind und der Satz von 12% niedriger ist als die pauschale Linearsteuer von 19%. Bei höheren Einkommen und niedrigen Kosten rechnen sich Linearsteuer oder Pauschalbesteuerung (ryczałt) oft besser. Das hängt von Ihren konkreten Zahlen ab, nicht von einer pauschalen Regel.
FAQ
Gilt die Mittelstandsermäßigung 2026?
Nein. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2022 abgeschafft, rückwirkend für das gesamte Jahr 2022. Seit 2023 existiert sie in keiner Abrechnung mehr.
Was hat sie ersetzt?
Die Senkung des ersten Satzes der progressiven Skala auf 12% und der Freibetrag von 30 000 zł (steuermindernder Betrag 3 600 zł jährlich). Das ist der dauerhafte Rechtsstand, der auch 2026 gilt.
Konnte ein Einzelunternehmen (JDG) sie nutzen?
Ja, aber nur historisch, bei progressiver Besteuerung, in der ersten Hälfte des Jahres 2022. Ab Juli 2022 galt die Ermäßigung für niemanden mehr.
Rechtsgrundlage
- Abschaffung der Mittelstandsermäßigung: Gesetz vom 9. Juni 2022 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und einiger anderer Gesetze (Dz.U. 2022 poz. 1265)
- Steuersätze und Freibetrag: PIT-Gesetz, Art. 27 — Dz.U. 2026 poz. 592
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