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· 7 min· Paweł Woś

VAT-26 und 100 % Vorsteuerabzug — ausschließlich betriebliches Auto (2026)

VAT-26, Fahrtenbuch und 100 % Vorsteuerabzug sowie 100 % KUP bei einem ausschließlich betrieblich genutzten Auto. Voraussetzungen und Fallstricke des vollständigen Abzugs.

VAT-26Auto100%MwStKUPJDG2026

Der vollständige Vorsteuerabzug (100 %) und die vollständigen PIT-Kosten (100 %) bei einem Personenkraftwagen sind möglich — erfordern jedoch die Einhaltung strenger Voraussetzungen. Die bloße Erklärung des Unternehmers reicht nicht aus.

Die meisten Unternehmer verlieren das Recht auf 100 % wegen eines fehlenden Fahrtenbuchs oder einer verspäteten VAT-26-Meldung.

Zwei Vorschriften, eine Bedingung: Ausschluss der privaten Nutzung

PIT — 100 % KUP

Art. 23 Abs. 1 Nr. 46a des PIT-Gesetzes (Dz.U. 2026 poz. 592) beschränkt den KUP auf 75 % bei einem gemischt genutzten Personenkraftwagen. Volle 100 % sind möglich a contrario — wenn das Auto ausschließlich betrieblich genutzt wird.

Umsatzsteuer — 100 % Abzug

Art. 86a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (Dz.U. 2025 poz. 775) erlauben den vollständigen Vorsteuerabzug, wenn die Bauart oder die Nutzungsweise des Fahrzeugs private Zwecke ausschließen.

Die vier Voraussetzungen für den 100 %-Abzug

Um 100 % Vorsteuer und 100 % KUP anzuwenden, müssen kumulativ erfüllt sein:

1. VAT-26-Meldung

Die VAT-26-Meldung ist beim Vorsteher des Finanzamts einzureichen bis zum 25. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die erste Ausgabe für das Fahrzeug getätigt wurde, jedoch spätestens bis zur Übermittlung der JPK_V7.

Fehlen oder Verspätung des VAT-26 bewirkt die Pflicht zur Anwendung von 50 % Vorsteuer ab dem ersten Monat.

2. Fahrtenbuch des Fahrzeugs

Das Fahrtenbuch muss enthalten:

  • das Kennzeichen des Fahrzeugs und den Vor- und Nachnamen des Fahrers,
  • Datum und Zweck der Fahrt,
  • Beschreibung der Strecke (von wo bis wo),
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer,
  • Unterschrift des Unternehmers.

Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden — es kann nicht nachträglich rekonstruiert werden.

3. Nutzungsregeln für das Fahrzeug

Es sind interne Nutzungsregeln für das Fahrzeug festzulegen, die private Fahrten ausschließen. Erforderlich ist ein internes Dokument (Reglement, Anordnung).

4. Tatsächlicher Ausschluss der privaten Nutzung

Die bloße Erklärung reicht nicht. Die Nutzungsweise muss private Fahrten tatsächlich ausschließen. Wenn die Finanzämter private Fahrten feststellen, wird die 100 % zurückgenommen und es gelten 50 % Vorsteuer + 75 % KUP.

Was passiert bei fehlendem VAT-26

Wenn das VAT-26 nicht eingereicht oder verspätet eingereicht wird:

  • Umsatzsteuer: es gilt der 50 %-Abzug (Art. 86a Abs. 2 MwSt.),
  • PIT: es gelten 75 % KUP (Art. 23 Abs. 1 Nr. 46a PIT),
  • es gilt die Vermutung der gemischten Nutzung.

Der 100 %-Abzug der Vorsteuer und der 100 %-KUP stehen vom ersten Tag des Monats an, in dem das VAT-26 eingereicht wurde (nicht erst vom Folgemonat nach der Einreichung).

Abschreibungsgrenzen 2026

Volle 100 % der Kosten bedeuten nicht, dass es keine Wertgrenze gibt. Die Abschreibungsgrenzen für Personenkraftwagen ab dem Jahr 2026 hängen von der Antriebsart und den CO₂-Emissionen ab:

  • 225 000 zł — Elektro- oder Wasserstofffahrzeug,
  • 150 000 zł — Verbrenner mit CO₂-Emissionen unter 50 g/km,
  • 100 000 zł — Verbrenner mit CO₂-Emissionen von mindestens 50 g/km.

Wenn der Wert des Autos die Grenze übersteigt, ist der Teil des Abschreibungsbetrags, der dem Überschuss entspricht, kein KUP — auch im 100 %-Modus.

Mehr zu den Autogrenzen: Auto in der JDG — PIT- und Umsatzsteuerkosten.

Abrechnungsbeispiel 100 %

Der Unternehmer kauft Kraftstoff für ein ausschließlich betrieblich genutztes Auto (VAT-26 eingereicht, Fahrtenbuch geführt). Rechnung: 100 zł netto + 23 zł MwSt. = 123 zł brutto.

  • MwSt.: 23 zł (100 % Abzug),
  • PIT-Kosten: 100 zł netto (100 % KUP),
  • Keine nicht abgezogene MwSt. in den Kosten.

Vergleich mit gemischter Nutzung (50 % MwSt. + 75 % KUP):

  • MwSt.: 11,50 zł (50 %),
  • nicht abgezogene MwSt.: 11,50 zł,
  • PIT-Kosten: (100 zł + 11,50 zł) × 75 % = 83,62 zł.

Der Unterschied ist erheblich — der 100 %-Modus bietet höhere Kosten und den vollständigen Vorsteuerabzug.

Die häufigsten Fehler

1. 100 %-Abzug ohne VAT-26

Ohne VAT-26-Meldung gelten 50 % Vorsteuer. Das ist der häufigste Fehler.

2. Fehlendes Fahrtenbuch

Ein fehlendes Fahrtenbuch für Umsatzsteuerzwecke bewirkt die Rücknahme der 100 % und die Pflicht zur Anwendung von 50 %.

3. Rekonstruktion des Fahrtenbuchs aus dem Gedächtnis

Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden. Eine Rekonstruktion aus dem Gedächtnis nach mehreren Monaten ist unwirksam.

4. Die Erklärung als ausreichend betrachten

Die Erklärung der ausschließlichen betrieblichen Nutzung reicht nicht. Die Nutzungsweise muss private Fahrten tatsächlich ausschließen.

FAQ

Muss das VAT-26 jedes Jahr eingereicht werden?

Nein, das VAT-26 wird einmal eingereicht, bei der Meldung des Autos zur betrieblichen Nutzung. Eine Aktualisierung ist jedoch einzureichen, wenn sich die Nutzungsbedingungen ändern.

Erfordert der 100 %-Abzug ein Fahrtenbuch?

Ja. Das Fahrtenbuch ist Voraussetzung für den 100 %-Abzug bei einem typischen Personenkraftwagen (Art. 86a Abs. 3-4 MwSt.).

Was passiert, wenn ich das VAT-26 nicht einreiche?

Es gelten 50 % Vorsteuer und 75 % KUP. Der 100 %-Abzug steht vom ersten Tag des Monats an, in dem das VAT-26 eingereicht wurde.

Gelten die Abschreibungsgrenzen für den 100 %-Modus?

Ja. Auch bei 100 % KUP ist der Teil des Abschreibungsbetrags über der Grenze (225 000 / 150 000 / 100 000 zł) kein Kostenbestandteil.

Quellen

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Achtung: Der 100 %-Abzug erfordert VAT-26, Fahrtenbuch und den tatsächlichen Ausschluss der privaten Nutzung. Das Fehlen eines dieser Elemente führt zurück zu 50 % Vorsteuer und 75 % KUP.

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