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· 7 min· Paweł Woś

Privatwagen im Unternehmen — 20 % der Kosten (2026)

Personenkraftwagen, der nicht in das Betriebsvermögen aufgenommen wurde: 20 % der Betriebs- und Versicherungskosten als KUP. Wie Kraftstoff, Wartung und AC beim Privatwagen in der JDG abgerechnet werden.

AutoKUP20%PrivatwagenJDG2026

Nicht jeder Unternehmer nimmt das Auto in das Betriebsvermögen auf. Wenn Sie einen Privatwagen verwenden — auf Ihren Namen zugelassen, aber nicht in das Anlageverzeichnis eingetragen — können Sie 20 % der Betriebskosten als Kosten ansetzen.

Dies ist die niedrigste der drei Abrechnungsarten für das Auto in der JDG (20 % — privat, 75 % — betrieblich gemischt, 100 % — ausschließlich betrieblich).

Art. 23 Abs. 1 Nr. 46 PIT — 20 %-Grenze

Art. 23 Abs. 1 Nr. 46 des PIT-Gesetzes (Dz.U. 2026 poz. 592) bestimmt, dass 80 % der Aufwendungen für die Nutzung eines nicht in das Betriebsvermögen aufgenommenen Personenkraftwagens nicht als Werbungskosten gelten.

Anders gesagt: In die Kosten gelangt nur 20 % der Aufwendungen.

Die Grenze betrifft:

  • Kraftstoff,
  • Wartung und Ersatzteile,
  • Autowäsche,
  • Park- und Autobahngebühren,
  • Versicherungsprämien (Haftpflicht, AC, NNW).

Die alte Kilometerpauschale nach PIT gilt nicht mehr

Die Abrechnung des Privatwagens auf Basis von Kilometersätzen (0,89 zł oder 1,15 zł pro km) wird für den Inhaber der JDG nicht mehr angewendet. Diese Sätze sind nur noch relevant für die Abrechnung des Privatwagens eines Arbeitnehmers zu Dienstzwecken (auf Basis separater Vorschriften).

Für den JDG-Inhaber gilt: 20 % der Betriebskosten, nicht ein Kilometersatz.

Umsatzsteuer beim Privatwagen

Bei gemischt genutztem Auto (betrieblich und privat) zieht der aktive Umsatzsteuerpflichtige 50 % der Vorsteuer aus den Betriebskosten ab (Art. 86a Umsatzsteuergesetz, Dz.U. 2025 poz. 775).

Der vollständige Vorsteuerabzug (100 %) erfordert den Ausschluss der privaten Nutzung — was beim Privatwagen des JDG-Inhabers sehr schwer nachzuweisen ist.

Mehr zur Umsatzsteuer beim Auto: Auto in der JDG — PIT- und Umsatzsteuerkosten.

AC-Versicherung — separate Grenze von 150 000 zł

Die 20 %-Grenze ist nicht die einzige Beschränkung für den Privatwagen. Für die AC-Versicherung gilt zusätzlich die Wertgrenze des Fahrzeugs nach Art. 23 Abs. 1 Nr. 47 PIT.

Im Gegensatz zu den Abschreibungsgrenzen (die von den CO₂-Emissionen abhängen) ist die AC-Grenze fest und beträgt 150 000 zł für alle Personenkraftwagen, unabhängig von Antriebsart und Emissionen.

Wenn der Wert des Fahrzeugs 150 000 zł übersteigt, ist der Teil der AC-Prämie, der proportional zum Überschuss steht, nicht einmal innerhalb der 20 %-Grenze ein KUP.

Abrechnungsbeispiel

Der Unternehmer verwendet einen Privatwagen (nicht in das Anlageverzeichnis aufgenommen). Kraftstoffrechnung: 100 zł netto + 23 zł MwSt. = 123 zł brutto.

PIT-Kosten (mit aktivem Umsatzsteuerstatus):

  • Vorsteuerabzug: 11,50 zł (50 % von 23 zł),
  • nicht abgezogene MwSt.: 11,50 zł,
  • PIT-Kostenbasis: 100 zł + 11,50 zł = 111,50 zł,
  • KUP (20 %): 22,30 zł.

PIT-Kosten (bei Umsatzsteuerbefreiung):

  • PIT-Kostenbasis: 123 zł brutto,
  • KUP (20 %): 24,60 zł.

Die häufigsten Fehler

1. Abrechnung mit alten Kilometersätzen

Für den JDG-Inhaber gilt die 20 %-Kostengrenze, keine Kilometerpauschale. Die Kilometersätze gelten nur für das Auto des Arbeitnehmers.

2. Ansetzung von 75 % statt 20 %

Die 75 %-Grenze betrifft das in das Betriebsvermögen aufgenommene Auto (Anlagevermögen oder Leasing). Privatwagen = 20 %.

3. Abzug von 100 % Vorsteuer beim Privatwagen

Ohne Ausschluss der privaten Nutzung gelten 50 % Vorsteuer, nicht 100 %.

4. Fehlende AC-Grenze

Die AC-Prämie ist zusätzlich durch die Fahrzeugwertgrenze beschränkt. Es reicht nicht aus, 20 % auf die gesamte Prämie anzuwenden, wenn das Auto teuer ist.

FAQ

Wie viel Prozent der Kosten beim Privatwagen?

20 % der Betriebs- und Versicherungskosten (Art. 23 Abs. 1 Nr. 46 PIT).

Funktioniert die Kilometerpauschale noch?

Für den JDG-Inhaber nicht. Es gilt die 20 %-Grenze. Die Kilometersätze betreffen das Auto des Arbeitnehmers.

Kann man beim Privatwagen 100 % Vorsteuer abziehen?

Nein, ohne Ausschluss der privaten Nutzung gelten 50 % Vorsteuer (Art. 86a MwSt.).

Unterliegt die AC auch der 20 %-Grenze?

Ja, ist aber zusätzlich durch die feste Fahrzeugwertgrenze von 150 000 zł (Art. 23 Abs. 1 Nr. 47 PIT) beschränkt, unabhängig von den CO₂-Emissionen.

Quellen

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Achtung: Privatwagen = 20 % der Kosten. Betriebswagen (Anlagevermögen) = 75 % bei gemischter Nutzung. Ausschließlich betriebliches Auto = 100 %. Die Wahl hängt vom Eigentum und der Nutzungsart ab.

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