PIT-0 für junge Leute unter 26 Jahren und Einzelunternehmen (JDG) im Jahr 2026 in Polen
Die PIT-0-Steuererleichterung für Personen unter 26 Jahren — warum sie KEINE Einnahmen aus dem Einzelunternehmen (JDG) abdeckt. Limit von 85 528 zł, Voraussetzungen und Fallstricke für junge Unternehmer.
Du bist unter 26 und gründest ein Einzelunternehmen (JDG)? Wahrscheinlich hast du von der „Null-PIT" gehört und fragst dich, ob dein Unternehmen davon ebenfalls profitiert. Die kurze Antwort lautet: Nein, Einnahmen aus der JDG werden von der PIT-0-Erleichterung nicht erfasst. Das ist eines der häufigsten Missverständnisse unter jungen Unternehmern.
In diesem Artikel erläutern wir, wie die Erleichterung für junge Leute funktioniert (Art. 21 ust. 1 pkt 148 des Einkommensteuergesetzes (PIT)), welche Einnahmen sie erfasst, warum die gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen ist und was das in der Praxis für einen jungen Unternehmer bedeutet, der nach dem Steuertarif, linear oder mit Pauschalsteuer (ryczałt) besteuert wird.
Wie die PIT-0-Erleichterung funktioniert (Erleichterung für junge Leute)
Die Erleichterung für junge Leute ist eine Befreiung von der Einkommensteuer für Einnahmen, die von Personen erzielt werden, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Befreiung gilt bis zu 85 528 zł pro Steuerjahr (Art. 21 ust. 1 pkt 148 des PIT-Gesetzes).
Der Betrag von 85 528 zł ist ein gemeinsamer Höchstbetrag für vier Erleichterungen: für junge Leute, für die Rückkehr nach Polen, für Familien 4+ und für erwerbstätige Senioren. Wenn du von mehr als einer profitierst, dürfen die insgesamt befreiten Einkünfte diesen Betrag nicht überschreiten.
Die Altersbedingung muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Einkommens erfüllt sein — der Anspruch auf die Erleichterung gilt bis zu deinem 26. Geburtstag einschließlich.
Welche Einkünfte befreit sind
Die Befreiung gilt nur für Einkünfte aus bestimmten, im Gesetz direkt genannten Quellen:
- Arbeitsvertrag (Vollzeit), einschließlich Dienstverhältnis, Heimarbeit, genossenschaftliches Arbeitsverhältnis,
- Mandatsvertrag mit einem gewerblich tätigen Unternehmen (aber kein Unternehmensführungsvertrag und kein Managementvertrag),
- Absolventenpraktikum (Gesetz vom 17. Juli 2009),
- Schülerlehre (Art. 121a des Bildungsgesetzes),
- Mutterschaftsgeld.
Die Liste ist abschließend. Wenn eine Einkommensquelle im Gesetz nicht genannt ist, gilt die Erleichterung nicht — unabhängig vom Alter des Steuerpflichtigen.
Warum das Einzelunternehmen nicht vom PIT-0 erfasst wird
Einnahmen aus nichtlandwirtschaftlicher Gewerbetätigkeit (JDG) sind nicht in Art. 21 ust. 1 pkt 148 des PIT-Gesetzes aufgeführt. Das bedeutet:
- Gewinneinnahmen, die nach dem Steuertarif (12%/32%) besteuert werden, unterliegen der Besteuerung — der Steuerfreibetrag von 30 000 zł greift, aber die PIT-0-Erleichterung nicht,
- Gewinneinnahmen, die mit dem Linearsatz (19%) besteuert werden, sind ebenfalls voll zu versteuern,
- Einnahmen im Ryczałt werden mit dem für die jeweilige Tätigkeit geltenden Satz besteuert — ohne PIT-0-Erleichterung.
Gewinneinnahmen zählen auch nicht zum Limit von 85 528 zł. Wenn du sowohl einen Arbeitsvertrag als auch ein Einzelunternehmen hast, gilt das PIT-0-Limit nur für die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit.
Rechtlicher Kontext
Die PIT-0-Erleichterung wurde für Personen konzipiert, die ihre berufliche Laufbahn auf dem Arbeitsmarkt beginnen — daher die Beschränkung auf Arbeitsverträge, Mandate, Praktika und Lehrlingsausbildungen. Unternehmer profitieren von anderen Fördermechanismen: vergünstigte Sozialversicherung (ZUS) („Reduced ZUS Plus", „Relief for Start"), dem Steuerfreibetrag von 30 000 zł im Steuertarif und Investitionserleichterungen (FuE, IP Box).
Szenarien für einen jungen Unternehmer
Szenario 1: Nur ein Einzelunternehmen im Steuertarif
Du bist 24 und betreibst ein Einzelunternehmen, das nach dem Tarif (12%/32%) besteuert wird. Dein Jahresgewinn beträgt 60 000 zł.
- Steuerfreibetrag: 30 000 zł — Gewinn bis 30 000 zł wird nicht besteuert,
- Über 30 000 zł: 12% auf den Überschuss,
- Bemessungsgrundlage: 60 000 zł − 30 000 zł = 30 000 zł,
- Steuer: 30 000 zł × 12% = 3 600 zł.
Die PIT-0-Erleichterung greift nicht. Der Steuerfreibetrag von 30 000 zł ist die einzige Vergünstigung.
Szenario 2: Angestellt + Einzelunternehmen im Tarif
Du bist 25, in Vollzeit angestellt (70 000 zł pro Jahr) und betreibst ein Einzelunternehmen im Tarif (Gewinn 40 000 zł).
- Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit bis 85 528 zł: von der PIT befreit (Erleichterung für junge Leute),
- Einkünfte aus dem Einzelunternehmen: nach dem Tarif besteuert (mit dem Steuerfreibetrag von 30 000 zł, aber dieser ist bereits durch die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit verbraucht),
- Zusammenveranlagung: Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und Einzelunternehmen werden im PIT-36 zusammengefasst. Der Steuerfreibetrag von 30 000 zł wird nur einmal gewährt — auf das Gesamteinkommen.
In der Praxis: unselbstständige Arbeit bis 85 528 zł ist befreit, aber das Unternehmen zahlt ab dem ersten Złoty oberhalb des verbrauchten Freibetrags Steuern.
Szenario 3: Nur ein Einzelunternehmen im Ryczałt
Du bist 23 und betreibst ein Einzelunternehmen im Ryczałt (8,5%). Dein Jahresumsatz beträgt 100 000 zł.
- Ryczałt: 100 000 zł × 8,5% = 8 500 zł Steuer,
- PIT-0-Erleichterung: greift nicht,
- Ryczałt-Krankenversicherungsbeitrag: 498,35 zł/Monat (bei Jahresumsatz bis 60 000 zł) oder 830,58 zł/Monat (über 60 000 zł).
Häufige Missverständnisse
„Ich bin doch unter 26, warum zahle ich Steuern?"
Die PIT-0-Erleichterung ist auf bestimmte Einkommensarten beschränkt. Das Alter ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung — zusätzlich muss die Bedingung der Einkommensquelle erfüllt sein.
„Nicht registrierte Tätigkeit ist doch kein Einzelunternehmen"
Einnahmen aus nicht registrierter Tätigkeit (unter dem vierteljährlichen Grenzwert von 10 813,50 zł im Jahr 2026) sind ebenfalls nicht von der PIT-0-Erleichterung erfasst, da sie in Art. 21 ust. 1 pkt 148 nicht aufgeführt sind. Die nicht registrierte Tätigkeit unterliegt der Besteuerung nach dem Steuertarif (PIT-36, mit dem Steuerfreibetrag von 30 000 zł) — allerdings ist keine CEIDG-Registrierung und keine ZUS-Beiträge erforderlich, solange die Einnahmen unter dem Grenzwert bleiben.
„Wenn nicht PIT-0, welche Rabatte habe ich dann?"
Junge Unternehmer können folgende Mechanismen nutzen:
- Relief for Start — keine Sozialversicherungsbeiträge ZUS in den ersten 6 Monaten (der Krankenversicherungsbeitrag bleibt bestehen),
- Reduced ZUS Plus — reduzierte Sozialbeiträge für 2 Jahre nach dem Relief for Start,
- Steuerfreibetrag von 30 000 zł — im Steuertarif,
- Sofortabschreibung — für neuwertige Anlagegüter (jährlicher Höchstbetrag 100 000 zł). Ein Vergleich der Besteuerungsformen hilft bei der Wahl zwischen Tarif, Linearsatz und Ryczałt.
Fallstricke
- Glauben, PIT-0 befreie Einzelunternehmenseinkünfte von der PIT — das ist der häufigste Fehler. Die Erleichterung gilt nur für unselbstständige Arbeit, Mandate, Praktika und Lehrlingsausbildungen.
- Das gemeinsame Limit von 85 528 zł nicht berücksichtigen — wenn du PIT-0 und die Erleichterung für Familien 4+ nutzt, darf die Summe der befreiten Einkünfte 85 528 zł nicht überschreiten.
- PIT-Vorauszahlungen im ersten Jahr auslassen — selbst wenn du 22 bist, erfordert ein Einzelunternehmen im Tarif die Zahlung von PIT-Vorauszahlungen auf den Gewinn über dem Steuerfreibetrag.
- Den Krankenversicherungsbeitrag ignorieren — die PIT-0-Erleichterung befreit dich nicht vom Krankenversicherungsbeitrag auf die Gewerbetätigkeit. Im Ryczałt zahlst du 498,35–1 495,04 zł/Monat, beim Linearsatz 4,9% des Gewinns, im Tarif 9% des Gewinns.
- Einen Managementvertrag statt eines Arbeitsvertrags abschließen — Managementverträge und Unternehmensführungsverträge sind auch für Personen unter 26 vom PIT-0 ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Kann ich PIT-0 aus unselbstständiger Arbeit nutzen und gleichzeitig ein Einzelunternehmen betreiben?
Ja. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit bis 85 528 zł sind befreit, und Einkünfte aus dem Einzelunternehmen werden normal besteuert. Du gibst beide Quellen in einer einzigen PIT-36-Erklärung an.
Funktioniert die PIT-0-Erleichterung im Ryczałt?
Nein. Der Ryczałt ist eine eigenständige Besteuerungsform (Pauschalsteuergesetz). Die PIT-0-Erleichterung aus dem PIT-Gesetz gilt nicht für den Ryczałt.
Verliere ich die Erleichterung an meinem 26. Geburtstag, von Tag zu Tag?
Ja. Der Anspruch auf die Erleichterung gilt bis zu deinem 26. Geburtstag einschließlich. Einkünfte, die nach diesem Datum erzielt werden, unterliegen der allgemeinen Besteuerung.
Profitiert die nicht registrierte Tätigkeit vom PIT-0?
Nein. Einnahmen aus nicht registrierter Tätigkeit sind in Art. 21 ust. 1 pkt 148 des PIT-Gesetzes nicht aufgeführt. Die nicht registrierte Tätigkeit unterliegt der Besteuerung nach dem Steuertarif (PIT-36) — erfordert jedoch keine CEIDG-Registrierung und keine ZUS-Beiträge unterhalb der Einnahmegrenze.
Sind PIT-0 und der Steuerfreibetrag von 30 000 zł dasselbe?
Nein. PIT-0 ist eine Befreiung für bestimmte Einkommensarten (unselbstständige Arbeit, Mandate) bis 85 528 zł. Der Steuerfreibetrag von 30 000 zł ist ein Element des Steuertarifs, der die Bemessungsgrundlage für alle Einkunftsarten im Tarif senkt, einschließlich der Einkünfte aus dem Einzelunternehmen.
Quellen
- podatki.gov.pl — Erleichterung für junge Leute PIT (Aktualisierung 24.06.2026)
- PIT-Gesetz — Art. 21 ust. 1 pkt 148 (Dz.U. 2026 poz. 592 t.j.)
- podatki.gov.pl — Steuerfreibetrag und Steuertarif
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Dieses Material dient Informationszwecken. Die Wahl der Besteuerungsform und die Anwendung von Erleichterungen hängt von deiner individuellen Situation ab.
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